Aus dem Rathaus Baden-Baden

Neue Regelungen – Ab sofort Voranmeldung an Deponie Tiefloch – Bei PFAS-Verdachtsflächen ist Analyse notwendig

Neue Regelungen – Ab sofort Voranmeldung an Deponie Tiefloch – Bei PFAS-Verdachtsflächen ist Analyse notwendig
Foto: Archiv

Baden-Baden, 30.10.2025, Bericht: Rathaus Die Stadtwerke Baden-Baden informieren über die neuen Regelungen zur Annahme von Bodenaushubmaterial, AVV 17 05 04, aus dem Stadtkreis auf der Deponie Tiefloch.

Wie bekannt, dürfen Abfälle seit dem 1. Januar 2024 nur noch dann auf Deponien abgelagert werden, wenn eine Verwertung nicht möglich ist. Beim Bodenaushub ist zudem stets auf eine strikte Trennung nach Belastungsklassen zu achten. Für Kleinanlieferungen – bis 10 Kubikmeter beziehungsweise 20 Tonnen – aus einer Baumaßnahme gilt: Es erfolgt eine Abfrage des Materials sowie eine dokumentierte Sichtkontrolle durch einen Mitarbeiter vor Ort. Neu ist allerdings, dass eine Voranmeldung über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erforderlich ist.

 

Für größere Mengen gilt: Vor der ersten Anlieferung muss eine grundlegende Charakterisierung des Abfalls durch den Abfallerzeuger vorgelegt werden. Diese umfasst eine Beprobung nach Ersatzbaustoffverordnung oder Deponieverordnung, geeignete Probenahme-Protokolle und Analyseberichte sowie eine Prüfung der Verwertbarkeit. Auch hier ist das entsprechende Formblatt unterzeichnet an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einzureichen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben liegt beim Abfallerzeugers. Erst nach vollständiger Prüfung wird eine Freigabe zur Anlieferung erteilt.

Bei Bodenaushub aus PFAS-Verdachtsflächen ist zusätzlich eine PFAS-Analyse notwendig. Dabei erfolgt die Einstufung in eine Verwertungskategorie gemäß dem Leitfaden zur PFAS-Bewertung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Grundlage der neuen Regelungen zur Annahme von Bodenaushub auf Deponien sind § 8 der Deponieverordnung, DepV, in Verbindung mit der LAGA PN 98, Länderarbeitsgemeinschaft Abfall Probenahme, sowie die Handlungshilfe DepV 2024.

Alle erforderlichen Dokumente finden sich auf der Homepage der Stadtwerke Baden-Baden, die darum bitten, diese Regelungen zu beachten, um eine reibungslose und gesetzeskonforme Abwicklung auf der Deponie Tiefloch sicherzustellen.




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