Aus dem Rathaus Baden-Baden
Noch keine Strafe bei Führerschein-Umtauschpflicht – Baden-Badener Rathaus bittet dennoch um zeitnahe Antragstellung

Baden-Baden, 31.01.2022, Bericht: Rathaus Die Innenministerkonferenz hat am 17. Januar beschlossen, dass Verstöße gegen die Umtauschpflicht der Führerscheine vorerst nicht sanktioniert werden.
Bis zum Inkrafttreten einer rechtlichen Lösung wird das sonst fällige Verwarngeld in Höhe von 10 Euro von der Polizei nicht erhoben. Davon betroffen sind alle Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Grund dafür sind die aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie, durch die es nicht allen betreffenden Bürgerinnen und Bürgern möglich war, die vorgesehene Umtauschfrist einzuhalten.
Auch wenn die Verstöße gegen die Umtauschpflicht vorerst nicht geahndet werden, bittet die städtische Fahrerlaubnisbehörde dennoch, «sich zeitnah um die Antragstellung zu kümmern, damit sich das Verfahren zum Sommer hin nicht unnötig verzögert und jeder, der den Kartenführerschein beantragt, diesen auch rechtzeitig ausgehändigt bekommt.» Eine persönliche Vorsprache ist derzeit nicht zwingend erforderlich, denn die Anträge dürfen auf dem Postweg eingereicht werden.
Wer dennoch einen Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbaren möchte kann sich gerne entweder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 07221/93-1865 an die Fahrerlaubnisbehörde wenden.
Weitere Informationen zum Thema finden sich zudem auf der städtischen Homepage unter www.baden-baden.de.
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