Aus dem Rathaus Baden-Baden

Nur noch mit 3G-Nachweis ins Baden-Badener Rathaus – „Nur unbedingt notwendige Termine vereinbaren“

Nur noch mit 3G-Nachweis ins Baden-Badener Rathaus – „Nur unbedingt notwendige Termine vereinbaren“
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 30.11.2021, Bericht: Rathaus Angesichts der aktuellen Corona-Situation weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass ab Mittwoch, 1. Dezember, bei der Stadt Baden-Baden die 3-G Regel gilt. Zutritt zur Verwaltung haben dementsprechend nur Personen, die nachweisen können, genesen, geimpft oder getestet zu sein.

Negative Corona-Testnachweise dürfen dabei bei Antigen-Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und bei PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein. Wichtige Voraussetzung ist zudem nach wie vor, im Vorfeld telefonisch oder online einen Termin zu vereinbaren.

Darüber hinaus bittet das Rathaus nur unbedingt notwendige Termine zu vereinbaren, um direkte Kontakte auf ein möglichst geringes Maß zu beschränken. Wie die Stadtpressestelle mitteilt, sollen damit Kunden und Mitarbeiter gleichermaßen geschützt werden. Sie empfiehlt alternative Kontaktmöglichkeiten online und telefonisch zu nutzen.

Informationen zu allen Amtsgeschäften stehen auf der Homepage der Stadt unter www.baden-baden.de zur Verfügung, darunter auch zahlreiche Online-Formulare. Darüber hinaus sind die Dienststellen über die Telefonzentrale 07221 93-0 während der Öffnungszeiten erreichbar.

Das Abholen von Biotüten ist auch weiterhin ohne Terminvereinbarung möglich. Die Ausgabezeiten der jeweiligen Verwaltungsstellen sind ebenfalls auf der städtischen Webseite zu finden.


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