Auch Infos zur Briefwahl
OB-Wahl in Baden-Baden am 27. März mit Ausweis möglich – Falls Wahlbenachrichtigung verlegt oder weggeworfen wurde

Baden-Baden, 19.03.2022, Bericht: Redaktion «Nicht wenige Wähler haben nach dem ersten Wahlgang am Sonntag, 13. März, ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder aus Versehen weggeworfen», vermutet das Baden-Badener Rathaus. In diesen Fällen sei die Neuwahl im Wahllokal auch mit dem Personalausweis oder Reisepass möglich.
Die Mitarbeiter in den Wahllokalen können nach Angaben des Rathauses die Daten von Ausweis oder Pass mit den Wählerlisten abgleichen und so Bürgern ohne Wahlbenachrichtigung die Stimmabgabe ermöglichen.
Beim zweiten Wahlgang am 27. März wird die einfache Stimmenmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen für einen Kandidaten ausreichen, um Oberbürgermeister von Baden-Baden zu werden.
«Wer bei der Erstwahl Briefwahl beantragt hatte, konnte direkt auch für eine mögliche Neuwahl Briefwahl beantragen», teilte das Rathaus weiter mit. «Diese Briefwahlunterlagen für die Neuwahl ist bereits an diesen Personenkreis unterwegs. Wähler, die unsicher sind, ob sie für die Neuwahl auch Briefwahl beantragt hatten, können sich direkt an das Wahlamt wenden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).» Dort werde diese Frage geklärt. Wichtig sei laut Ute Hasel vom Wahlamt, «dass der Rücklauf der Briefwahl, also der rote Wahlbrief, spätestens bis zum Wahltag, dem 27. März, um 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen ist». Danach eingehende Wahlbriefe könnten nicht berücksichtigt werden. Das Wahlamt empfehle Wählern, «ab Donnerstag vor der Wahl ihren Wahlbrief direkt im Rathaus oder dem Wahlamt in den Briefkasten zu werfen».
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