Aus dem Rathaus Baden-Baden

Öffentliche Bekanntmachung – Baden-Baden veröffentlicht Beteiligungsbericht 2024

Baden-Baden, 09.05.2025, Bericht: Redaktion Die aktuelle Finanz-Situation führt auch zu einer besonderen Aufmerksamkeit für den Beteiligungsbericht der Stadt Baden-Baden.

Die Ergebnisse der Beteiligungen der Stadt finden sich auch in den Gesamtschulden der Stadt Baden-Baden wieder.

Die Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Baden-Baden zum Beteiligungsbericht 2024 im Wortlaut:

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 28. April 2025 den Beteiligungsbericht 2024 der Stadt Baden-Baden gemäß § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zur Kenntnis genommen. Der Beteiligungsbericht 2024 wird gemäß § 105 Abs. 3 Satz 2 und 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bis zur ortsüblichen Bekanntgabe des folgenden Beteiligungsberichts auf der Internetseite der Stadt Baden-Baden unter www.baden-baden.de/kaemmerei

öffentlich zugänglich gemacht.

Gleichzeitig wird hiermit gemäß § 105 Absatz 1 Nr. 2 a) der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zusammen mit dessen Ergebnis, das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die beschlossene Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrags der folgenden Beteiligungsgesellschaften ortsüblich bekannt gegeben.

 

a) Jahresabschluss der Forst Service GmbH für das Geschäftsjahr 2023

Die Gesellschafterversammlung der Forst Service GmbH hat am 04.12.2024 den Jahresabschluss der Forst Service GmbH für das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss von 4.280,22 Euro festgestellt. Der Jahresüberschuss wird wie folgt verwendet: Der Jahresüberschuss 2023 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Abschlussprüfung des städtischen Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Baden-Baden über den Jahresabschluss zum 31.12.2023 sowie den Lagebericht ergaben keine Bedenken gegen die Feststellung des Jahresabschlusses 2023.

b) Jahresabschluss der Gemeinnützige Gesellschaft zum Erwerb und anschließender Nutzungsüberlassung des Festspielhauses Baden-Baden mbH (gGENF mbH) für das Geschäftsjahr 2023

Die Gesellschafterversammlung der gGENF mbH hat am 23.10.2024 den Jahresabschluss der gGENF mbH für das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag von -540.998,21 Euro festgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird wie folgt verwendet: Der Jahresfehlbetrag 2023 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Abschlussprüfer hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2023 sowie für den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

c) Jahresabschluss der Krematorium Baden-Baden GmbH für das Geschäftsjahr 2023

Die Gesellschafterversammlung der Krematorium Baden-Baden GmbH hat am 23.09.2024 den Jahresabschluss der Krematorium Baden-Baden GmbH für das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss von 185.245,93 Euro festgestellt. Der Jahresüberschuss wird wie folgt verwendet: Der Jahresüberschuss 2023 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Abschlussprüfer hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2023 sowie für den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

d) Jahresabschluss der EurAka Baden-Baden gGmbH für das Geschäftsjahr 2023

Die Gesellschafterversammlung der EurAka Baden-Baden gGmbH hat am 04.07.2024 den Jahresabschluss der EurAka Baden-Baden gGmbH für das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresergebnis von 0,00 Euro festgestellt. Es wurde beschlossen, den Bilanzverlust in Höhe von 383.288,60 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Abschlussprüfer hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2023 sowie für den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

e) Jahresabschluss der Baden-Baden Award GmbH für das Geschäftsjahr 2023

Die Gesellschafterversammlung der Baden-Baden Award GmbH hat am 04.07.2024 den Jahresabschluss der Baden-Baden Award GmbH für das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss von 2.084,41 Euro festgestellt. Der Jahresüberschuss wird wie folgt verwendet: Der Jahresüberschuss 2023 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Abschlussprüfer hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2023 sowie für den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Jahresabschlüsse und Lageberichte 2023 der oben genannten Gesellschaften werden gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 2 b) der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bis zur ortsüblichen Bekanntgabe der Feststellung des folgenden Jahresabschlusses auf der Internetseite der Stadt Baden-Baden unter

www.baden-baden.de/kaemmerei

öffentlich zugänglich gemacht.

Baden-Baden, den 29.04.2025

Der Oberbürgermeister




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