Aus dem Rathaus Baden-Baden

Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan „Jagdhausstraße“

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Baden-Baden hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.12.2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes «Jagdhausstraße» beschlossen.

Mit dem beantragten Bebauungsplanverfahren sollten zum einen für die vorhandene Bebauung bestandssichernde Festsetzungen getroffen werden, zum anderen Möglichkeiten für Nachverdichtungen untersucht werden.
Dabei wurde eine Zweite-Reihe-Bebauung («Pfeifenkopferschließung») nicht angestrebt. Im Weitern sollten Regelungen zu Größe und Lage der Baufenster, Begrenzung der Zahl der Wohneinheiten sowie eine Beschränkung der Bebauungstiefe in den Bebauungsplan mit aufgenommen werden. Genehmigte Bauten, die diesen Festsetzungen nicht entsprechen, genießen selbstverständlich Bestandsschutz.

Der Bau- und Umlegungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 beschlossen, für den im Lageplan abgegrenzten Bereich den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes «Jagdhausstraße» zu bekräftigen sowie den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes «Jagdhausstraße» um die Grundstücke Albert-Schweitzer-Str. 2-16, Georg-Friedrich-Str. 1-17, Jagdhausstr. 25-27, 30-34, Laubstr. 12-14 sowie Waldschlossstr. 1-7 zu erweitern.

Die Erweiterung des Geltungsbereiches des künftigen Bebauungsplanes «Jagdhausstraße» ist erforderlich geworden, da ein Bauantrag für die Flurstücke Jagdhausstr. 30, 30a vorliegt, der städtebauliche Fehlentwicklungen im Hinblick auf die geplante Nachverdichtung befürchten lässt und damit maßstabsbildend für weitere Bauanträge im Geltungsbereich sein könnte.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans «Jagdhausstraße» umfasst das im nachstehenden Übersichtsplan vom 22.11.2018 gekennzeichnete Gebiet.

Bild Wolfgang Gerstner

Ohne Bebauungsplan und mögliche weitere planungsrechtliche Schritte besteht die Gefahr, dass städtebauliche Fehlentwicklungen eintreten und sich der Gebietscharakter verändert.
Mit zeitgemäßem Baurecht wird die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke geregelt. Möglichkeiten maßvoller Nachverdichtung werden unter dem Aspekt der Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile sowie der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes geprüft.

Baden-Baden, den 19.12.2018
Margret Mergen
Oberbürgermeisterin


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