Aus dem Rathaus Baden-Baden
Öffentliche Bekanntmachung Stadt Baden-Baden – Aufhebung Bebauungsplan „Neues Schloss"

Baden-Baden, 26.02.2022, Bericht: Redaktion Der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.02.2022 die Beschlüsse gefasst, die Aufhebung des Bebauungsplans «Neues Schloss» einzuleiten und hierzu die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Die Aufhebung des Bebauungsplans ist entspr. § 1 Abs. 3 und Abs. 8 BauGB gegeben, da der bisher rechtsverbindliche Bebauungsplan funktionslos geworden ist. Die Verhältnisse, auf die sich die planerischen Festsetzungen beziehen, haben in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erlangt, in dem die Verwirklichung der Festsetzungen ausgeschlossen ist.
Baden-Baden befindet ist seit 2021 mit 10 anderen bedeutenden europäischen Kur- und Bäderstädten «Great Spas of Europe» offiziell in die UNESCO-Welterbeliste eingetragen. Inhaltlich geht es um den Siedlungstyp einer historischen Kurstadt des 19. Jahrhunderts, der sich bis heute im Stadtgrundriss und Stadtbild abbildet. Beeinträchtigungen des überlieferten Stadtbildes sind zu vermeiden. Die planungsrechtliche Situation des geplanten «Stützenden Neubaus» im Schlosspark ist deswegen neu zu hinterfragen. Jegliche Auswirkungen auf die visuelle Integrität des Stadtbildes sind zu vermeiden, um die Bewerbung und das potentielle Welterbe nicht zu gefährden. Mit Entfall des Planungsrechts wäre die befürchtete Beeinträchtigung der visuellen und materiellen Integrität von Schloss und Schlosspark ausgeschlossen.
Eine dementsprechende Stellungnahme seitens des Landesamtes für Denkmalpflege liegt vor.
Ein Aufhebungsverfahren soll deshalb eingeleitet werden.
Die Lage und der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans «Neues Schloss» können aus dem nachfolgenden Übersichtsplan vom 05.07.2001 entnommen werden:

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zur Aufhebung des Bebauungsplans erfolgt mittels Aushang in der Zeit vom 07.03.2022 bis einschließlich 08.04.2022 während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Baden-Baden, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden. Außerdem sind die Unterlagen unter www.baden-baden.de/bebauungsplaene im Internet einsehbar.
ACHTUNG! Neuer Auslegungsort im Rathaus!
Rathaus Stadt Baden-Baden, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden,
Zugang Gernsbacher Straße 5/Jesuitenplatz, EBENE 0 (Bürgerbüro)
Es besteht eine freie Zugänglichkeit zu allen Entwurfsunterlagen. Nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem Fachgebiet Stadtplanung unter der Telefonnummer 07221/93 2551 sowie per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kann, wenn erwünscht, ein Termin zur Erläuterung der Unterlagen vereinbart werden.
Während der Auslegungsfrist nach § 3 (1) BauGB können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Baden-Baden, Fachbereich Planen und Bauen, Fachgebiet Stadtplanung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen schriftlich mitgeteilt werden soll, ist die Angabe der Anschrift der Verfasser zweckmäßig.
Die Ergebnismitteilungen werden erst nach dem durch den Gemeinderat erfolgten Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes versandt.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen muss und dessen Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Baden-Baden, den 26.02.2022
Margret Mergen
Oberbürgermeisterin
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