Aus dem Rathaus Baden-Baden
Öffentliche Bekanntmachung – „Wohnen am Tannenhof“ – „Die Fläche wird in die Gruppe der Ortsstraßen eingestuft“

Baden-Baden, 14.08.2023, Bericht: Rathaus Durchführung des Straßengesetzes für Baden-Württemberg; Widmung einer Ortsstraße im Geltungsbereich Bebauungsplan «Wohnen am Tannenhof»
Nach § 5 Abs. 6 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) wird die folgende Fläche für den Verkehr gewidmet:
• Teilfläche der «Hans-Bredow-Straße»
• Flurstück 1992
• Gemarkung Baden-Baden
Die Fläche wird in die Gruppe der Ortsstraßen eingestuft (§ 3 Abs. 2 Ziffer 2 StrG). Als Zeitpunkt der endgültigen Überlassung für den Verkehr gilt der 11.08.2023. Für die Lage und Grenzen der gewidmeten Fläche gelten verbindlich die Einzeichnungen im Lageplan des Fachgebietes Tiefbau vom 02.08.2023 und dem Bebauungsplan «Wohnen am Tannenhof», in Kraft getreten am 29.12.2018. Sie sind Bestandteil des straßenrechtlichen Widmungsaktes und liegen beim Fachgebiet Öffentliche Ordnung, Briegelackerstraße 21, Zimmer 2.OG-07 zu den Sprechzeiten für jedermann zur Einsicht aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch bei der Stadtverwaltung Baden-Baden erhoben werden.
Baden-Baden, den 11.08.2023
Stadtverwaltung Baden-Baden
Fachgebiet Öffentliche Ordnung
Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.