Aus dem Rathaus Baden-Baden

Öffentliche Bekanntmachung zur Kreuzstraße – Fußgängerverkehr, Radverkehr, Lieferverkehr

Öffentliche Bekanntmachung zur Kreuzstraße – Fußgängerverkehr, Radverkehr, Lieferverkehr

Baden-Baden, 03.08.2022 Allgemeinverfügung der Stadt Baden-Baden über die Teileinziehung der Kreuzstraße und einer Teilfläche der Sophienstraße auf der Gemarkung Baden-Baden nach § 7 Abs. 1 Straßengesetz BW (StrG)

Die Stadt Baden-Baden erlässt folgende Allgemeinverfügung:

1. Die folgenden öffentlichen Verkehrsflächen werden entsprechend dem angefügten Lageplan vom 28.10.2021 teileingezogen:

• Flurstück Nr. 445, Kreuzstraße
• Teilfläche von Flurstück Nr. 420, Sophienstraße

Der Lageplan ist Bestandteil dieser Verfügung.

Die bisherige Widmung für den allgemeinen Verkehr auf den o. g. öffentlichen Verkehrsflächen wird auf die folgenden Benutzungsarten und Benutzerkreise beschränkt:

• Fußgängerverkehr
• Radverkehr
• Lieferverkehr

2. Für die Ziffer 1 der Allgemeinverfügung wird die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.

3. Die Teileinziehung gilt am Tag nach dieser Veröffentlichung als bekannt gegeben.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Baden-Baden Widerspruch erhoben werden.

Hinweise:
Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes Baden-Württemberg (LVwVfG) ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen.

Die Allgemeinverfügung mit Begründung und dem Plan kann ab sofort während der Öffnungszeiten bei der Stadt Baden- Baden, Briegelackerstr. 21, 2. OG Zimmer 07, eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist auch nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.: 07221 93-1813 möglich.

Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann beim Verwaltungsgericht Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 1, 76133 Karlsruhe, Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO gestellt werden.

Anlage:
Lageplan des FG Tiefbau vom 28.10.2021

Baden-Baden, 18.07.2022

Dietmar Späth
Oberbürgermeister


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