OB-Wahl Baden-Baden 2026
Rathaus Baden-Baden gibt Hinweise zur OB-Stichwahl – Auch zur Briefwahl

Baden-Baden, 10.03.2026, Bericht: Redaktion In einer Mitteilung der Pressestelle geht das Rathaus Baden-Baden auf die Regularien zur Stichwahl am 22. März ein.
Erster Bürgermeister Alexander Wieland hatte bereits im goodnews4-Interview am Sonntag einige Fragen beantwortet.
Die Mitteilung aus dem Rathaus Baden-Baden vom 9. März 2026 im Wortlaut:
Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis der Oberbürgermeisterwahl am Sonntag, 8. März, steht fest: Baden-Baden geht in die Stichwahl. Die endgültige Feststellung des Ergebnisses des ersten Wahlgangs erfolgt durch den Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung am Mittwoch, 11. März, 15 Uhr, in der Festhalle Oos. Wie beim ersten Wahlgang wird Nadja Milke am 22. März live aus dem Rathaus berichten.
Wer steht zur Wahl?
Zur Wahl stehen die beiden Bewerber mit den höchsten Stimmenanteilen aus dem ersten Wahlgang: Thomas Jung und Lencke Wischhusen. Eine freie Zeile zur Eintragung eines anderen Namens gibt es bei der Stichwahl nicht.
Wird eine neue Wahlbenachrichtigung versendet?
Für die Stichwahl wird keine neue Wahlbenachrichtigung versendet. Die bereits zugestellte Wahlbenachrichtigung gilt für beide Wahlgänge.
Wie läuft die Briefwahl ab?
Wer für den ersten Wahlgang Briefwahl beantragt hat, ist automatisch auch für die Stichwahl zur Briefwahl vorgemerkt und bekommt Unterlagen zugesendet. Wer am 8. März im Wahllokal gewählt hat und am Tag der Stichwahl nicht vor Ort ist, muss Briefwahl neu beantragen.
Die Beantragung ist mit dem Formular auf der Wahlbenachrichtigung, über den dort aufgedruckten QR-Code oder online möglich. Liegt die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vor, kann der Wahlschein auch formlos per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! beantragt werden. In diesem Fall sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben.
Was ist zur Wahl ins Wahllokal mitzubringen?
Wie beim ersten Wahlgang sind zur Stimmabgabe die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Was gilt bei fehlender Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigung erleichtert die Zuordnung im Wahllokal, ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Sofern sie nicht vorliegt, genügt die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments im Wahllokal. Ein Personalausweis oder Reisepass ist in jedem Fall vorzulegen.
Was passiert ohne gültigen Ausweis?
Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass ist eine Stimmabgabe nicht möglich. Dies dient der Sicherstellung, dass ausschließlich wahlberechtigte Personen ihre Stimme abgeben.
Kann in jedem Wahllokal gewählt werden?
Die Stimmabgabe ist grundsätzlich nur in dem Wahllokal möglich, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Wer Briefwahl beantragt hat, erhält einen Wahlschein und kann damit auch in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen. Der Wahlschein ist dort zwingend vorzulegen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine doppelte Stimmabgabe erfolgt.
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