Bürgerentscheid am 29. Juni 2025

Rathaus Baden-Baden mit Fragen und Antworten zum Bürgerentscheid – Briefwahl ist möglich

Rathaus Baden-Baden mit Fragen und Antworten zum Bürgerentscheid – Briefwahl ist möglich
Das Baden-Badener Rathaus beantwortet Fragen zum Bürgerentscheid über den Klinikstandort Baden-Baden. Foto: Archiv

Baden-Baden, 10.05.2025, Bericht: Redaktion Die Positionen für den Bürgerentscheid sind klar. CDU, Grüne, SPD, Freie Wähler, Die Linke und Oberbürgermeister Dietmar Späth sagen «Nein» zu einem Klinikstandort in Baden-Baden.

Ein großer Teil der Baden-Badener Bürger und die Fraktionen von FBB, FDP und AfD sehen das anders. «Ja zum Klinikstandort Baden-Baden» ist das gewünschte Votum am 29. Juni. Klarzustellen ist, dass es sich um eine Minderheitsbeteiligung von Baden-Baden an einem neuen Zentralklinikum handeln soll. Offen ist, ob sich Baden-Baden überhaupt mit einer Bürgschaft in Höhe von 90 Millionen Euro an Projekt «Am Münchfeldsee» beteiligen kann.

Gestern legte das Rathaus Baden-Baden zum organisatorischem Ablauf des Bürgerentscheids Fragen und Antworten vor.

 

Die Mitteilung aus dem Rathaus Baden-Baden vom 9. Mai 2025 im Wortlaut:

Die Stadt Baden-Baden erreichen bereits zahlreiche Fragen zum Ablauf des Bürgerentscheids zum Zentralklinikum. Das städtische Wahlamt hat die wichtigsten Informationen zusammengestellt, um die häufigsten Anliegen zu beantworten. Sie sind auch auf der Webseite der Stadt Baden-Baden zu finden: www.baden-baden.de/wahlen

Wann findet der Bürgerentscheid statt?
Der Bürgerentscheid wird am 29. Juni 2025 stattfinden. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger sowie Staatsangehörige der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Baden-Baden mit Hauptwohnung gemeldet sind oder sich gewöhnlich dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Worüber wird abgestimmt?
Es ist über folgende Frage abzustimmen: «Sind Sie dafür, dass die am 25.11.2024 vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse 1, 3 und 9 unter Tagesordnungspunkt 7 aufgehoben werden und die Stadt Baden-Baden dem Bau eines neuen Zentralklinikums nur unter der Maßgabe zustimmt, dass Baden-Baden dessen Standort ist?»

Wie kann ich mich zum Thema der Abstimmungsfrage informieren?
Alle Wahlberechtigten erhalten bis zum 7. Juni 2025 eine Informationsbroschüre. In dieser stellen sowohl die Gemeindeorgane als auch die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens ihre jeweilige Auffassung im gleichen Umfang dar. Da alle Wahlberechtigten die Broschüre zugeschickt bekommen, erhalten Haushalte mit mehreren Wahlberechtigten die Broschüre mehrfach.

Muss ich mich für die Wahl anmelden?
Nein, alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 8. Juni 2025 automatisch eine Wahlbenachrichtigung, sofern sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Was tue ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?
Falls bis etwa drei Wochen vor dem Wahltag keine Wahlbenachrichtigung eingegangen ist, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Stadtverwaltung zur Prüfung des Eintrags im Wählerverzeichnis.

Wie läuft die Wahl ab?
Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme. Es kann mit «JA» oder «NEIN» auf die Abstimmungsfrage geantwortet werden.

Was muss ich zur Wahl mitbringen?
Zur Abstimmung sind Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) erforderlich.

Kann ich Briefwahl beantragen?
Ja, Briefwahl ist möglich. Die Unterlagen können mit dem Formular oder QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder online beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist gesetzlich unzulässig. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni. Eine persönliche Stimmabgabe ist – sobald die Unterlagen vorliegen – auch zu den Öffnungszeiten im Wahlamt (Briegelackerstr. 21), dem Bürgerbüro am Jesuitenplatz oder bei der jeweiligen Ortsverwaltung möglich. Mit der Wahlbenachrichtigung und dem Ausweis/Reisepass erhalten Wahlberechtigte dort die Wahlunterlagen und haben die Möglichkeit, sofort zu wählen.

Bis wann muss ich meine Briefwahlunterlagen abschicken?
Die Rückläufe der Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Briefwahlunterlagen, die danach vorliegen, dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, die Wahlunterlagen bis spätestens Mittwoch vor der Wahl in einen gelben Postkasten der Deutschen Post einzuwerfen, da die Postlaufzeit variieren kann. Es ist zudem möglich, die Wahlbriefe direkt bei der Stadtverwaltung bei einer der folgenden Stellen einzuwerfen: Wahlamt, Briegelackerstr. 21; Rathaus, Marktplatz 2; Ortsverwaltungen Ebersteinburg, Haueneberstein, Steinbach, Neuweier, Varnhalt, Sandweier.

Kann ich in jedem Wahllokal wählen?
Nein, Wahlberechtigte können nur in dem Wahllokal wählen, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, es sei denn, es wurde Briefwahl beantragt. In diesem Fall können ist es möglich, mit dem mit den Unterlagen zugesandten «Wahlschein» auch in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen. Der Wahlschein muss vorgelegt und ein Ausweis vorgezeigt werden, um Doppelwahlen zu vermeiden.

Was passiert, wenn ich mich im Wahllokal nicht ausweisen kann?
Ein gültiger Ausweis ist erforderlich, um wählen zu dürfen, auch wenn die Wahlbenachrichtigung vorliegt. So wird sichergestellt, dass nur der Wahlberechtigte wählt.

Was mache ich, wenn ich Hilfe beim Wählen benötige?
Wähler mit Behinderungen können eine Assistenzperson mitbringen, die beim Ausfüllen des Stimmzettels hilft.

Was passiert, wenn ich meinen Stimmzettel falsch ausfülle?
Wenn der Stimmzettel versehentlich falsch ausgefüllt oder beschädigt wurde, kann im Wahllokal ein neuer Stimmzettel angefordert werden.

Wann wird das Ergebnis des Bürgerentscheids bekanntgegeben?
Die öffentliche Ermittlung der Wahlergebnisse beginnt unmittelbar nach der Schließung der Wahllokale um 18 Uhr. Mit dem vorläufigen Ergebnis ist am Abend zu rechnen. Es wird auf der Webseite der Stadt Baden-Baden veröffentlicht: www.baden-baden.de/buergerservice Das endgültige Ergebnis wird am 3. Juli 2025, 15 Uhr, durch den Gemeindewahlausschuss in der Festhalle Oos, Sinzheimer Str. 1 b, festgestellt.

Welche Mehrheit braucht es für das Abstimmungsergebnis?
Die Frage gilt als entschieden, wenn sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten erreicht. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit «NEIN» beantwortet. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit.

Was ist, wenn ich am Wahltag krank werde?
Sollte am Wahltag eine plötzliche Erkrankung auftreten, kann bis spätestens 15 Uhr noch Briefwahl beim Wahlamt beantragt werden. Eine andere Person kann mit Vollmacht die Unterlagen für die erkrankte Person im Wahlamt abholen.

Darf ich ein Foto in der Wahlkabine machen?
Nein, das Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine ist verboten, um die Geheimhaltung der Wahl zu gewährleisten.

Was passiert, wenn ich die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalte?
Sollten die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig ankommen, können bis spätestens Freitag vor der Wahl, 18 Uhr, Ersatzunterlagen beantragt werden. Am Wahltag selbst ist dies nur aufgrund einer attestierten plötzlichen Erkrankung möglich. Es wird empfohlen, Ersatzunterlagen persönlich im Wahlamt zu beantragen und gegebenenfalls direkt vor Ort zu wählen.




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