Aus dem Rathaus Baden-Baden

Rathaus Baden-Baden zum Umgang mit Silvesterraketen – Wer darf und auf was ist zu beachten?

Rathaus Baden-Baden zum Umgang mit Silvesterraketen – Wer darf und auf was ist zu beachten?
Foto: Archiv

Baden-Baden, 23.12.2022, Bericht: Rathaus In den Tagen vor Silvester gehen in Baden-Baden viele Euro-Scheine für den Kauf von Silvesterknallern und -raketen über den Ladentisch. Doch dabei gib es einiges zu beachten – für Käufer, Eltern und Geschäftsinhaber.

Der Feuerwerksverkauf beginnt am Donnerstag, 29. Dezember, und endet am Samstag, 31. Dezember. Besonders in diesem Zeitraum führt das Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz der Stadtverwaltung verstärkt Kontrollen im Einzelhandel durch. Dabei überprüfen Mitarbeitende die gesetzlichen Bestimmungen für den Verkauf und die sichere Aufbewahrung von Silvesterfeuerwerk. Händler unterliegen einer Anzeigepflicht bei der Ortspolizeibehörde.

Immer wieder führt der unsachgemäße Umgang mit Silvesterfeuerwerk zu Unfällen, oft, weil wichtige Sicherheitsbestimmungen unbeachtet bleiben. So darf in Deutschland nur geprüftes Feuerwerk verkauft, gekauft und entzündet werden. Zu beachten ist auch, dass Feuerwerkskörper in zwei Kategorien eingeteilt sind. Knaller, Böller, Raketen und anderes Feuerwerk der Kategorie F2 dürfen nur zu Silvester und nur von Personen über 18 Jahren erworben und entzündet werden. Das Überlassen an Kinder und Jugendliche ist generell verboten. Alle Eltern sind aufgefordert, darauf zu achten, dass ihre Kinder nicht in den Besitz von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 gelangen, denn die Folgen könnten schwerste Verletzungen sein.

 

Feuerwerk der Kategorie F1 darf nur an Personen über 12 Jahren abgegeben werden. Verboten sind auch selbstgebaute Böller. Experimente mit explosiven Stoffen sind eine häufige Unfallquelle. Außerdem ist Vorsicht geboten bei nicht gekennzeichneten preiswerten Knallern, die «schwarz» auf der Straße oder auf Flohmärkten verkauft werden und zumeist aus Osteuropa oder aus Fernost stammen.

Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am Samstag, 31. Dezember, und am Sonntag, 1. Januar, erlaubt. Zudem ist das Verwenden von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Gründe sind nicht nur der Lärmschutz, sondern insbesondere auch der Schutz der Gebäude selbst, also das Verhindern von Bränden.


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