Aus dem Rathaus Baden-Baden
Rathaus berichtet über Hundekot-Beschwerden – „Ordnungswidrigkeit“

Baden-Baden, 27.12.2021, Bericht: Rathaus Insbesondere im Bereich von Gehwegen, in Fußgängerzonen oder öffentlichen Anlagen sind Hundehalter dazu verpflichtet den Kot ihrer Hunde aufzusammeln und zu entsorgen.
Tüten dazu gibt es kostenlos, unter anderem in den Bürgerbüros und Ortsverwaltungen. Leider halten sich nicht alle Hundehalter an diese Regeln. Im Rathaus gab es hierzu in jüngster Zeit wieder mehr Beschwerden.
Daher weist die Stadtpressestelle erneut auf die Problematik hin und macht deutlich, dass es sich beim Hinterlassen von Hundekot um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Aber nicht nur in der Stadt, sondern auch auf Weide- und Mähwiesen hat Hundekot nichts zu suchen. Das auf den Wiesen gewonnene Gras und Heu dient als Futter für Tiere, dass durch den Hundekot verunreinigt wird. Bei der Verunreinigung von Grundstücken in der freien Landschaft oder von Landwirtschaftsflächen handelt es sich ebenfalls um eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadtverwaltung bittet daher alle Hundehalter, sich an die Regeln zu halten und den Kot ihrer Tiere richtig zu entsorgen.
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