Aus dem Rathaus Baden-Baden

Rathaus erklärt „Kaffee-Zwerg“-Entscheidung – „Kann weiterhin private Standplätze nutzen“

Rathaus erklärt „Kaffee-Zwerg“-Entscheidung – „Kann weiterhin private Standplätze nutzen“
Der "Kaffee-Zwerg" darf nur noch auf Privatgelände stehen.

Baden-Baden, 08.02.2022, Bericht: Rathaus In Sachen Kaffee-Zwerg und mobilen Verkaufsständen nimmt die Stadtverwaltung nochmals Stellung.

Gewerbetreibende in Baden-Baden, wie beispielsweise Inhaber von Ladengeschäften, können – zumindest unter bestimmten Voraussetzungen – auf einer öffentlichen Fläche vor ihrem Geschäft Waren präsentieren und zum Kauf anbieten. In diesem Fall bezahlen sie eine Sondernutzungsgebühr. Andere gewerbliche Nutzungen auf öffentlicher Fläche werden grundsätzlich nicht zugelassen. Deshalb wurden bereits zahlreiche vergleichbare Anträge von Foodtrucks aller Art, Eisverkaufsstände und mehr abgelehnt.

Von diesen Entscheidungsgrundsätzen wich die Verwaltung bisher nicht ab, da zu erwarten ist, dass dadurch zahlreiche und ungewollte Folgeanträge gestellt werden.

Grundsätzlich gilt: Für die Benutzung einer öffentlichen Straße, dazu gehören auch Wege und Plätze, über den Gemeingebrauch hinaus, ist in der Stadtverwaltung eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. Dabei wird vor allem geprüft, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte. Eine Auswahl oder Bewertung nach Qualität oder Inhalt der gewerblichen Nutzung ist dabei rechtlich unzulässig.

 

Der städtische Fachbereich Ordnung und Sicherheit hat den Betreiber des Kaffee-Zwergs mehrfach über die Rechtslage informiert und gebeten, einen entsprechenden Antrag auf Sondernutzungserlaubnis zu stellen. Der Betreiber stellte daraufhin im Sommer letzten Jahres einen Antrag sein Fahrzeug in der Lichtentaler Allee in der Nähe des Hirtenhäuschens platzieren zu dürfen und einen zweiten für den Augustaplatz. Für beide Standorte konnte die Stadtverwaltung keine Genehmigung in Aussicht stellen.

Zur Historie: Im September 2020 stellte die Firmeninhaberin des Kaffee-Zwergs eine schriftliche Anfrage an Oberbürgermeisterin Margret Mergen und bat um Unterstützung bei der Standortsuche für einen Stellplatz einer mobilen Espresso-Bar. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Kaffee-Zwerg bereits einen Standplatz auf dem Markt in Lichtental. Angesichts der starken Einschränkungen durch den Corona-Lockdown im Winter 2020/2021 genehmigte die OB einen Standort in der Fußgängerzone vorübergehend mit dem Hinweis, dass in diesen Zeiten, in denen die Gastronomie geschlossen hatte, der Kleinwagen etwas Leben in die Innenstadt bringe. Diese mündlich erteilte Genehmigung galt allerdings nicht unbegrenzt. Denn der Bedarf an Cafés sei in der Innenstadt gedeckt.

Trotz allem sollte durch den Kaffee-Zwerg kein Präzedenzfall geschaffen werden, da dies Nachahmer nach sich zieht. Der Betreiber wurde informiert, dass er ohne Genehmigung des Ordnungsamtes auf privaten Flächen, wie vor Supermärkten oder Gewerbebetrieben mit Zustimmung des Grundstückseigentümers stehen kann.

Innerhalb der Verwaltung kamen nicht wenige Beschwerden über den Kaffee-Zwerg an. Dazu gehörte das unerwünschte Parken vor Innenstadtschaufenstern, das Befahren der Fußwege in der Lichtentaler Allee sowie der Wege um den neuen Spielplatz im Wörthböschel, trotz eindeutig ausgeschildertem Verbot für Fahrzeuge. Weiter stand das Kaffee-Fahrzeug am Rand des Oosuferweges in der Lichtentaler Allee und am Augustaplatz mit großer, aufgestellter Werbefahne.

Eine weitere Folge: Schnell waren die Abfallkörbe um die Kaffee-Zwerg-Standorte mit ausgedienten Kaffeeplastikbechern gefüllt Zudem lagen Stromkabel quer über Fußwege in der Allee. Der Kaffee-Zwerg nutzte zudem die Parkplätze vor dem Hotel Atlantic und den Platz vor dem Theater. Beschwerden gab es aber auch, weil der Verkäufer oft seine Corona-Schutzmaske im Kundenkontakt falsch oder nicht trug.

Inzwischen hat der Kaffee-Zwerg genehmigte Standplätze auf den Wochenmärkten auf dem Bernhardusplatz, mittwochs und samstags, sowie freitags auf dem Klosterplatz. Auf dem Wochenmarkt auf dem Augustaplatz gibt es bereits eine Marktbeschickerin mit einem Cafémobil, weshalb seitens der Verwaltung keine Genehmigung für einen weiteren mobilen Kaffeeanbieter erteilt wurde.

Derzeit steht der Kaffee-Zwerg in aller Regel auf der privaten Fläche neben der Alten Hofapotheke in der Langen Straße.


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