Aus dem Rathaus Baden-Baden

Schon vor Silvester Feuerwerk in der Baden-Badener Innenstadt – Abbrennen durch Privatpersonen nicht zulässig

Schon vor Silvester Feuerwerk in der Baden-Badener Innenstadt – Abbrennen durch Privatpersonen nicht zulässig
Foto: Archiv

Baden-Baden, 23.12.2025, Bericht: Redaktion In der Innenstadt wird am Samstag gegen 21 Uhr erneut ein Feuerwerk abgebrannt.

Das Feuerwerk wurde gegenüber der Stadtverwaltung Baden-Baden rechtzeitig angezeigt, heißt es aus dem Rathaus. Einer Genehmigung bedürfe es nach den Regeln in Baden-Baden grundsätzlich nicht. Es genügt die Anzeige von pyrotechnischen Effekten. Die Anzeige und das Abbrennen von pyrotechnischen Effekten in Baden-Baden sind ausschließlich ausgebildeten Pyrotechnikern mit einer entsprechenden Erlaubnis gestattet. Ein Abbrennen von pyrotechnischen Effekten durch Privatpersonen ist grundsätzlich nicht zulässig.

 

Jedes angezeigte Feuerwerk wird in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden wie beispielsweise der Feuerwehr und dem Umwelt- und Arbeitsschutz überprüft. Bei Vorliegen von Versagungsgründen, wie beispielsweise einer Waldbrandgefahr oder bei umweltrechtlichen Versagungsgründen, wird das Abbrennen des Feuerwerks untersagt. In einer goodnews4-Umfrage hatte sich zuletzt eine Mehrheit für ein Böllerverbot ausgesprochen. goodnews4.de berichtete




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