Aus der Staatsanwaltschaft Baden-Baden

Staatsanwaltschaft Baden-Baden stellt Ermittlungsverfahren gegen Tierschützer ein

Staatsanwaltschaft Baden-Baden stellt Ermittlungsverfahren gegen Tierschützer ein
Die Staatsanwaltschaft konnte keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz feststellen. Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 12.01.2019, Bericht: Staatsanwaltschaft Die Tierschutzorganisation PETA Deutschland eV hatte im August 2018 bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Reisevereinigung Rastatt und Umgebung eV und gegen alle beteiligten Züchter wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet.

Bei mehreren Preisflügen in den Jahren 2017 und 2018 seien die Brieftauben bewusst überfordert und vielfältigen Todesgefahren ausgesetzt worden, den Tieren sei dadurch unberechtigt Leid zugefügt worden.

Die Staatsanwaltschaft kam nun zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz nicht vorliegt, weshalb das Verfahren eingestellt wurde. Hierbei wurde auch berücksichtigt, dass das zuständige Veterinäramt bezüglich der Preisflüge keine Bedenken äußerte.


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