Anzeigen wegen Beleidigung und Volksverhetzung
Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen gegen Bürgermeister und Gemeinderäte von Ottersweier ab – Anti-Corona-Demonstranten angeblich als „Extremisten und Radikale“ bezeichnet

Baden-Baden/Ottersweier, 16.02.2021, Bericht: Redaktion Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden teilte gestern mit, dass sie die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens auf Grund von Anzeigen von Anti-Corona-Demonstranten gegen den Bürgermeister und Gemeinderäte von Ottersweier abgelehnt hat.
Nachdem Anfang Februar mehrere Strafanzeigen gegen den Bürgermeister und Gemeinderäte von Ottersweier eingegangen sind, hat die Staatsanwaltschaft Baden-Baden am 12. Februar 2021 entschieden, dass kein Anfangsverdacht für strafbare Handlungen besteht und hat deshalb von der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens abgesehen.
Bei den Anzeigeerstattern handelt es sich um Personen, die sich durch eine kritische Stellungnahme des Bürgermeisters und von Mitgliedern des Gemeinderats Ottersweier, die Ende Januar 2021 in einer Pressemitteilung der Gemeinde und im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde veröffentlicht wurde, in ihrer Ehre verletzt sehen und den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, da Personen, die an einer Anti-Corona-Demonstration teilnehmen wollten beziehungsweise teilnahmen, als Extremisten und Radikale bezeichnet worden seien. Die Staatsanwaltschaft ist dieser Einschätzung nicht gefolgt und hat keine Anhaltspunkte dafür gesehen, die den Straftatbestand der Beleidigung beziehungsweis der Volksverhetzung erfüllen würden.
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