Grundsteuer 2022

Stadtverwaltung Baden-Baden setzt Fristen – Öffentliche Zahlungserinnerung für Steuern

Stadtverwaltung Baden-Baden setzt Fristen – Öffentliche Zahlungserinnerung für Steuern
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 20.04.2022, Bericht: Redaktion Was den Bürgern leider nicht vergönnt ist, wenn es um vernachlässigte Aufgaben der Stadtverwaltung geht, macht die Stadtverwaltung in diesem Fall recht professionell. Wer nicht bezahlt, erhält eine Mahnung und das wird teuer.

Die Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Baden-Baden im Wortlaut:

Die Stadtkasse Baden-Baden weist auf folgende Fälligkeiten hin:

15.05.2022: 2. Rate Grundsteuer 2022
15.05.2022: 2. Rate Gewerbesteuer Vorauszahlung 2022

Sonstige Forderungen sind zu den in den erteilten Bescheiden und Kostenrechnungen genannten Terminen fällig.

Alle Zahlungspflichtigen werden gebeten, die obigen Zahlungstermine zu beachten und die fälligen Forderungen unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der nachstehend genannten Konten zu überweisen:

 

Sparkasse Baden-Baden Gaggenau: Konto-Nr. 10868 BLZ 662 500 30 IBAN DE25 6625 0030 0000 0108 68 BIC SOLADES1 BAD

Volksbank Karlsruhe Baden-Baden eG Konto-Nr. 85103245 BLZ 661 900 00 IBAN: DE92 6619 0000 0085 1032 45 BIC: GENODE61KA1

Soweit Lastschrifteinzugsermächtigungen erteilt worden sind, werden die fälligen Beträge zu den oben genannten Terminen von Ihrem Konto eingezogen.

Bei verspäteter Zahlung müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschläge und Mahngebühren berechnet werden. Im Falle der zwangsweisen Einziehung entstehen weitere Kosten.

Diese Zahlungserinnerung gilt bei Zahlungsversäumnis als Mahnung.

Machen Sie von der bequemen Art der Zahlung durch Bankeinzug Gebrauch!

Stadtkasse Baden-Baden


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