Aus dem Rathaus Baden-Baden
Stadtverwaltung Baden-Baden warnt vor Gewässerverschmutzung – Unerlaubte Einleitungen von Abwässern und Feststoffen aus Weinbau- und Brennereibetrieben

Baden-Baden, 31.08.2022, Bericht: Redaktion Die noch nicht völlig geklärten Ursachen der Katastrophe an der Oder ist auch für die Stadtverwaltung Baden-Baden wohl ein Anlass, auf die eigenen Gewässer zu blicken.
In den vergangenen Jahren habe es «wesentliche Beeinträchtigungen des Betriebes der öffentlichen Kanalisation und der Gewässergüte von Bächen, verursacht durch unerlaubte Einleitungen von Abwässern und Feststoffen aus Weinbau- und Brennereibetrieben» gegeben. Zum Beginn der Weinlese weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass Abwässer, die im Rahmen der Wein- oder Branntweinherstellung anfallen, insbesondere in Form von Reinigungswässern im Zusammenhang mit der Traubenlese, der Kelterung, der Mostklärung oder Destillation nicht in die Kanalisation oder in ein Gewässer eingeleitet werden dürfen.
Gemäß der Satzung über die öffentliche Entwässerung der Stadt Baden-Baden sei die Einleitung von Schlempe, Trub, Trester und hefehaltigen Rückständen in die öffentliche Kanalisation ausdrücklich ausgeschlossen. Speziell das Einleiten von Feststoffen könne zu Verstopfungen in der öffentlichen Kanalisation führen mit der Folge, dass dann öffentliche Abwässer unverdünnt über Entlastungsbauwerke in Bäche gelangen. Die Rückstände sollten in einer geschlossenen Grube gesammelt und landwirtschaftlich verwerten werden.
Ebenfalls unzulässig sei das Einleiten solcher Abwässer und Feststoffe in Bäche. Solche Einleitungen erfolgten oft unbeabsichtigt über Hofeinläufe oder Rinnen, welche an die Regenwasserkanalisation angeschlossen sind und somit direkt in Gewässer enden. &lauqo;Im Gewässer kann das biologisch stark belastete Abwasser, das zudem meist sehr sauer ist, gravierende Schäden an der Gewässerbiologie verursachen&rauqo; warnt die Stadtverwaltung appelliert deshalb &alquo;an und alle wein- und obstverarbeitende Betriebe, sowohl im Groß- wie auch im Kleinmaßstab, für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung zu sorgen».
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