11,6 Milliarden Euro in 2018

Steuereinnahmen für Städte und Gemeinden explodieren geradezu – 60 Prozent plus gegenüber 2010 durch kommunalen Finanzausgleich

Steuereinnahmen für Städte und Gemeinden explodieren geradezu – 60 Prozent plus gegenüber 2010 durch kommunalen Finanzausgleich
Durch den kommunalen Finanzausgleich 2018 gab es für die Kommunen in Baden-Württemberg einen Geldsegen von rund 11,6 Milliarden Euro. Foto: Archiv

Baden-Baden/Stuttgart, 10.09.2019, Bericht: Redaktion Die Zeiten als die Städte und Gemeinden finanziell auf dem Zahnfleisch gingen, sind vorbei. Die Steuereinnahmen und Abgaben der Bürger sprudeln wie wohl noch nie in der Geschichte der Kommunen in Baden-Württemberg.

Auch durch den kommunalen Finanzausgleich 2018 gab es einen Geldsegen von rund 11,6 Milliarden Euro, meldete das Statistische Landesamt gestern. Ein Plus von 7,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr und ein Sprung von 60 Prozent gegenüber 2010.

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes hat der kommunale Bereich in Baden-Württemberg im Jahr 2018 rund 11,6 Milliarden Euro an Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches erhalten. Das entspricht im Durschnitt pro Einwohnerin und Einwohner zirka 1.050 Euro. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 7,5 Prozent oder um 67 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Im Vergleich zu 2010 ist dies ein Plus von über 60 Prozent oder von 390 Euro je Einwohnerin und Einwohner.

Der kommunale Bereich in Baden-Württemberg hat vielfältige und kostenintensive Aufgaben. Um diese Aufgaben zu erfüllen, stehen den Gemeinden neben den eigenen Steuereinnahmen, unter anderem die Grund- und Gewerbesteuer, auch ein Anteil an der dem Bund und den Ländern zustehenden Einkommen- und Umsatzsteuer zu. Der kommunale Finanzausgleich ist ein weiteres, wichtiges Instrument um den kommunalen Bereich bei der Bewältigung seiner Aufgaben finanziell zu unterstützen. Dabei gewährt das Land Finanzzuweisungen für vielerlei Zwecke, auch mit dem Ziel die Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Kommunen zu mildern nach dem sogenannten «Harmonisierungsgebot».


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