Aus der Staatsanwaltschaft Baden-Baden
Tödliche Attacke vor Baden-Badener Landgericht – In Durmersheim Mann zusammengeschlagen und zusammengetreten

Baden-Baden/Durmersheim, 03.08.2019, Bericht: Redaktion Nach Anklageerhebung vom 24. April muss sich ein jetzt 35-jähriger deutscher Staatsangehöriger wegen Körperverletzung mit Todesfolge, unerlaubten Führens einer Schusswaffe, Besitzes von Munition, Diebstahls, Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor dem Landgericht Baden-Baden verantworten.
Die Verhandlung beginnt am 4. November 2019 um 09:00 Uhr mit mehreren Fortsetzungsterminen bis 13. November 2019 vor dem Landgericht – Schwurgericht – Baden-Baden im Sitzungssaal 118.
Der Angeklagte soll am 23. Juni 2017 in Durmersheim einen Mann zusammengeschlagen und zusammengetreten haben, was zu der vom Angeklagten nicht gewollten, aber vorhersehbaren Folge gehabt habe, dass sein Kontrahent Stunden später verstorben sei. Er soll im gleichen Tatzeitraum auch Fahrzeuge ohne Fahrerlaubnis und mit abgeänderten Kennzeichen im Straßenverkehr geführt, ohne den sog. Kleinen Waffenschein eine Schreckschusswaffe geführt, Munition und waffenrechtlich verbotene Gegenstände verwahrt und Gegenstände der von ihm zusammengeschlagenen Person gestohlen haben.
Der Angeklagte ist schon vielfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Zu der am 4. November 2019 beginnenden Hauptverhandlung hat das Schwurgericht mehrere Zeugen und Sachverständige geladen.
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