Aus dem Rathaus Baden-Baden

Ukrainische Flüchtlinge dürfen länger bleiben – Aufenthaltsstatus verlängert sich

Ukrainische Flüchtlinge dürfen länger bleiben – Aufenthaltsstatus verlängert sich
Foto: Archiv

Baden-Baden, 03.02.2024, Bericht: Redaktion Zum 1. Februar gilt eine sogenannte Fortgeltungsverordnung der Bundesregierung. Ukrainische Flüchtlinge können danach ohne aktive Verlängerung ihres Aufenthaltsstatus bis zum 4. März 2025 in Deutschland bleiben. Darauf macht das Baden-Baden Rathaus aufmerksam.

Ein Verlängerungsantrag oder eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich. Die Staaten des Schengenraums sind über die Maßnahme informiert, sodass das Reisen innerhalb dieser Staaten möglich ist. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, werden Sozialleistungsbehörden und Krankenkassen vom Bund über die Fortgeltung in Kenntnis gesetzt.




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