Aus dem Rathaus Baden-Baden

Volksbefragung in Baden-Baden – Serie zum Zensus 2022: Teil 3: Wer wird befragt?

Volksbefragung in Baden-Baden – Serie zum Zensus 2022: Teil 3: Wer wird befragt?
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 14.04.2022, Bericht: Redaktion Im Rahmen des Zensus 2022 informiert das Baden-Badener Rathaus in einer Serie mit «Frage-und-Antwort-Artikeln» zum Thema Zensus.

Grundlegende Daten über die Bevölkerung und die Wohnungssituation im gesamten Bundesgebiet werden im Rahmen des Zensus erhoben. Beispielsweise werden auf Basis der ermittelten Bevölkerungszahlen die Wahlkreise eingeteilt sowie die Stimmenverteilung der Länder im Bundesrat festgelegt. Zudem beruhen auch der Länderfinanzausgleich, die Berechnungen für EU-Fördermittel und die Verteilung von Steuermitteln auf den Zensusdaten.

Zum Zensus 2022 Teil 3: Wer wird befragt? – Mitteilung des Baden-Badener Rathauses im Wortlaut:

Im Rahmen der Volksbefragung des «Zensus 2022», der ab Mai startet, taucht immer wieder auch die Frage auf, wer denn eigentlich konkret befragt wird. Die Antwort lautet: Beim Zensus 2022 handelt es sich um einen registergestützten Zensus, das heißt, es müssen nicht alle Bürger und Bürgerinnen befragt werden. Der Großteil der Daten wird aus den Registern der Verwaltung, beispielsweise dem Einwohnermeldeamt ermittelt. Die Daten werden an die amtliche Statistik übermittelt und dort unter strengen Datenschutzvorgaben in einem abgeschotteten Bereich verarbeitet. Eunike Bottesch, seitens der Stadtverwaltung in der Erhebungsstelle zuständig, führt dazu weiter aus: «Es kommt jedoch vor, dass Personen umziehen und sich nicht an- oder abmelden, sodass Melderegister Fehler aufweisen können. Um hier trotzdem eine genaue Datengrundlage zu haben, werden Stichprobebefragungen bei rund zehn Prozent der Bevölkerung durchgeführt. Die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip durch das Statistische Landesamt und wird an die Erhebungsstelle Zensus 2022 weitergegeben. Eine Einflussnahme der Stadt ist nicht möglich. Falls Sie für die Befragung ausgewählt wurden, wird Ihnen dies rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.»

 

In den Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen findet eine sogenannte Vollerhebung statt. Dies bedeutet, dass hier jeder befragt wird. Die Befragung der Personen in den Gemeinschaftsunterkünften wird zentral über die Einrichtungsleitung durchgeführt. In den Wohnheimen werden die Bewohner und Bewohnerinnen persönlich befragt. Gründe für die Vollerhebung der Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnheime sind eine besonders hohe Fluktuation oder eine besonders hohe Schutzbedürftigkeit der Bewohner und Bewohnerinnen.

Für weitere Fragen ist die Erhebungsstelle Zensus 2022 der Stadt Baden-Baden zu erreichen unter der Telefonnummer 07221 93-18590 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Weitere Informationen zum Zensus 2022 gibt es auch auf der Homepage des Statistischen Landesamts unter www.zensus2022.de


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