Letzter Teil der Serie
Volksbefragung in Baden-Baden – Serie zum Zensus 2022 – Teil 7: Was passiert mit den erhobenen Daten?

Baden-Baden, 12.05.2022, Bericht: Redaktion Im Rahmen des Zensus 2022 informiert das Baden-Badener Rathaus in einer Serie mit «Frage-und-Antwort-Artikeln» zum Thema Zensus.
Grundlegende Daten über die Bevölkerung und die Wohnungssituation im gesamten Bundesgebiet werden im Rahmen des Zensus erhoben. Beispielsweise werden auf Basis der ermittelten Bevölkerungszahlen die Wahlkreise eingeteilt sowie die Stimmenverteilung der Länder im Bundesrat festgelegt. Zudem beruhen auch der Länderfinanzausgleich, die Berechnungen für EU-Fördermittel und die Verteilung von Steuermitteln auf den Zensusdaten.
Zum Zensus 2022 Teil 7: Was passiert mit den erhobenen Daten? – Mitteilung des Baden-Badener Rathauses im Wortlaut:
Nachdem die Stadtverwaltung in einer Beitragsreihe seit Ende März wöchentlich mögliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Zensus 2022 aufgeworfen und beantwortet hat, geht es abschließend nun um die Frage: Was passiert mit den erhobenen Daten?
Eunike Bottesch, Leiterin der Erhebungsstelle der Stadt Baden-Baden, nimmt hierzu wie folgt Stellung: «Selbstverständlich ist es interessant, wofür die bundesweite Volkszählung überhaupt durchgeführt wird und was mit den erhobenen Daten passiert. Wenn Sie im Rahmen des Zensus 2022 als auskunftspflichtige Person auserwählt wurden, waren Sie verpflichtet, bestimmte Informationen bei der Befragung anzugeben. Diese umfassen unter anderem den Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Angaben über den Bildungsstand und über die aktuelle berufliche Tätigkeit. Diese Informationen sind Grundlage für Entscheidungen von Bund, Ländern und Gemeinden. Die erhobenen Daten sollen Aufschluss darüber geben, wie die Menschen in Deutschland leben, arbeiten und wohnen. Sie bilden eine Grundlage für Entscheidungen über den Bedarf an Schulen, Altenheimen, öffentlichen Verkehrsmitteln und so weiter. Die Sicherheit Ihrer Daten hat dabei höchste Priorität. Alle Mitarbeitenden der statistischen Ämter und der Erhebungsstellen sowie die Interviewerinnen und Interviewer unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und der statistischen Geheimhaltungspflicht. Alle Daten werden stets digital verschlüsselt übermittelt bzw. alle Unterlagen verschlossen übergeben. Die personenidentifizierenden Daten werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht und von den weiteren Angaben getrennt. So kann die Auswertung der Statistik erfolgen, ohne dass Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind. Ihre Daten werden nur im Rahmen des Zensus entsprechend verarbeitet. Es findet keine Weitergabe an Dritte wie etwa Finanzamt, Sozialamt, Rentenversicherung oder Meldebehörde statt. Keine andere Behörde erhält Ihre Daten, sodass Ihnen aus den gemachten Angaben keinerlei Nachteile erwachsen können.»
Die Erhebungsstelle Zensus 2022 der Stadt Baden-Baden ist zu erreichen unter Telefon 07221 93-18590 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Weitere Informationen zum Zensus 2022 gibt es auf der Homepage des Statistischen Landesamtes unter www.zensus2022.de.
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