Aus dem Rathaus Baden-Baden
Volkszählung in Baden-Baden – Serie zum Zensus 2022: Teil 2: Muss ich Auskunft geben?

Baden-Baden, 07.04.2022, Bericht: Redaktion Im Rahmen des Zensus 2022 informiert das Baden-Badener Rathaus in einer Serie mit «Frage-und-Antwort-Artikeln» zum Thema Zensus.
Grundlegende Daten über die Bevölkerung und die Wohnungssituation im gesamten Bundesgebiet werden im Rahmen des Zensus erhoben. Beispielsweise werden auf Basis der ermittelten Bevölkerungszahlen die Wahlkreise eingeteilt sowie die Stimmenverteilung der Länder im Bundesrat festgelegt. Zudem beruhen auch der Länderfinanzausgleich, die Berechnungen für EU-Fördermittel und die Verteilung von Steuermitteln auf den Zensusdaten.
Zum Zensus 2022 Teil 2: «Muss ich Auskunft geben?» – Mitteilung des Baden-Badener Rathauses im Wortlaut:
Im Zusammenhang mit den Befragungen zum Zensus 2022, der ab 16. Mai startet, stellen sich die Bürgerinnen und Bürger auch die Frage, ob sie wirklich Auskunft geben müssen. In einer Serie gibt das Rathaus Baden-Baden Antworten. Eunike Bottesch, bei der Stadtverwaltung Baden-Baden die zuständige Ansprechpartnerin in der Erhebungsstelle Zensus 2022, antwortet dazu: «Ja, nach Paragraf 23 des Zensus Gesetz 2022 sind Sie gesetzlich zur Auskunftserteilung verpflichtet. Die Befragung besteht in den meisten Fällen aus zwei Teilen. Den ersten Teil füllen Sie gemeinsam mit einem sogenannten Erhebungsbeauftragten aus, der persönlich Kontakt mit Ihnen aufnehmen wird. Den zweiten Teil der Befragung können Sie danach selbstständig online durchführen.»
Wer überhaupt zum Kreis der Auskunftspflichtigen gehört, ist im nächsten Artikel der kleinen wöchentlichen Beitragsreihe zu erfahren. Die Erhebungsstelle ist für weitere Fragen auch zu erreichen unter der Telefonnummer 07221 93-18590 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Zudem stehen weitere Informationen zum Zensus 2022 auch auf der Homepage des Statistischen Landesamtes www.zensus2022.de
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