Aus dem Rathaus Baden-Baden

Waldbrandgefahr auch in Baden-Baden sehr hoch – Nicht über trockenem Gras parken – Grillstellen gesperrt – Zweithöchste von fünf Waldbrandwarnstufen

Waldbrandgefahr auch in Baden-Baden sehr hoch – Nicht über trockenem Gras parken – Grillstellen gesperrt – Zweithöchste von fünf Waldbrandwarnstufen
Foto: Archiv

Baden-Baden, 11.08.2026, Bericht: Redaktion Nun reagiert auch das Baden-Badener Rathaus. Wegen der anhaltend hohen Temperaturen und der damit einhergehenden Trockenheit herrsche derzeit hohe Waldbrandgefahr, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.

Der Deutsche Wetterdienst veröffentlicht für jeden Tag und jede Region den Waldbrandgefahrenindex, WBI. Und das Forstamt gibt noch einen Hinweis: Nicht über trockenem Laub oder Gras parken. Dies ist neben Zigarettenkippen und anderen Gefahren eine der Ursachen für Brände.

Für die nächsten Tage ist im Stadtkreis Baden-Baden die zweithöchste von fünf Waldbrandwarnstufen ausgerufen. Deshalb ist das Grillen an den dafür eingerichteten Grillplätzen mit fest eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen bis 31. August nicht erlaubt, wie das Rathaus mitteilt. Das Forstamt und die Feuerwehr weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass offenes Feuer außerhalb von eingerichteten Grillstellen grundsätzlich verboten ist. Auch der Betrieb von mitgebrachten Holzkohle- oder Gasgrills und Gaskochern ist ausdrücklich immer verboten. Das Rauchen im Wald ist vom 1. März bis 31. Oktober nicht gestattet.

 

Zudem bittet das Forstamt, Autos nicht über trockenem Laub oder Gras zu parken, weil heiße Katalysatoren den ausgetrockneten Untergrund zum Brennen bringen können. Vor diesem Hintergrund dürfen auch keine glimmenden Zigaretten aus fahrenden Autos geworfen werden.

Um die Einhaltung dieser Regeln sicherzustellen, finden Kontrollen statt. Zuwiderhandlungen können eine Straftat darstellen und werden entsprechend geahndet. Auch die Einsatzkosten können dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. «Helfen Sie mit, unseren Stadtwald vor der Gefahr eines Waldbrandes zu schützen», so das Forstamt. Das Forstamt weist zudem darauf hin, dass Schranken und Wege nicht mit Autos zugeparkt werden dürfen.

Waldbrandgefahrenindex WBI

Der Waldbrandgefahrenindex WBI beschreibt das meteorologische Potential für die Gefährdung durch Waldbrand. Er zeigt die Waldbrandgefahr in 5 Gefahrenstufen an: 1= sehr geringe Gefahr bis 5 = sehr hohe Gefahr. Der WBI dient den für die Waldbrandvorsorge verantwortlichen Landesbehörden zur Einschätzung der Waldbrandgefahr und zur Herausgabe von Warnungen. Die Waldbrandgefahrenstufen des DWD bilden somit die Grundlage für eine auf Landesebene harmonisierte Waldbrandgefahrendarstellung. Die örtliche Einschätzung der Waldbrandgefahr kann vom DWD-Produkt abweichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Landesforstbehörden, die Sie über www.forstwirtschaft-in-deutschland.de erreichen.




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