Aus dem Rathaus Bühl
Auch in Bühl Vorbereitungen zur Landtagswahl auf Hochtouren – Wahlbenachrichtigungen schon bis 15. Februar

Bühl, 23.01.2026, Bericht: Rathaus Auch in der Stadtverwaltung Bühl laufen die Vorbereitungen für die Landtagswahl am 8. März auf Hochtouren.
Neben den 25 Urnenwahlbezirken werden wieder zehn Briefwahlbezirke gebildet. Für die insgesamt 35 Wahlbezirke wurden bereits die Wahlhelfer eingeteilt. Sie kommen aus den Reihen der städtischen Beschäftigten, der Stadt- und Ortschaftsräte sowie engagierter Bürger.
Bis spätestens 15. Februar erhalten die Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung. Auf dieser ist der Vermerk «rollstuhlgerecht» aufgedruckt, wenn das entsprechende Wahllokal so eingerichtet ist, dass insbesondere behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Nachdem das Wahllokal in Oberbruch in das Kinderhaus «Villa Kunterbunt» verlegt wurde, ist lediglich noch das Wahllokal in Oberweier nicht rollstuhlgerecht.
Sobald die Wahlbenachrichtigungen zugestellt sind, können die Wahlberechtigten einen Wahlschein und gleichzeitig die Briefwahlunterlagen beantragen. Diese können im Bürgerbüro im Rathaus II, Hauptstraße 41, beantragt und – sobald die Stimmzettel vorhanden sind – mitgenommen oder zur Wahl vor Ort verwendet werden. Die Briefwahlunterlagen können auch schriftlich beantragt werden, zum Beispiel mit der Wahlbenachrichtigung per Post, durch Einwurf in einen der Briefkästen der Rathäuser beziehungsweise der Ortsverwaltungen oder elektronisch auf der städtischen Webseite. Unter www.buehl.de/wahlen ist ab dem 26. Januar ein Link zu einem Erfassungsformular für die Antragsdaten mit dem Muster einer Wahlbenachrichtigung eingestellt. Mit einem mobilen Gerät gelangt man über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ebenfalls auf dieses Erfassungsformular.
Es steht jedem offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten die Betroffenen automatisch einen Hinweis. Dieser Link ist bis Mittwoch, 4. März, 12.00 Uhr, freigeschaltet – bis dahin können die Briefwahlunterlagen online beantragt werden. Des Weiteren ist auch eine formlose Beantragung per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Angabe des Namens, Adresse und Geburtsdatum möglich. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden über die Deutsche Post AG zugestellt.
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettel-schablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das «Kreuzchen» sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Für Auskünfte zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte steht der Badische Blinden- und Sehbehindertenverein unter der Telefonnummer (07 61) 3 61 22 zur Verfügung.
Spezielle Fragen zur Briefwahl beantwortet gerne das Bürgerbüro, Telefon (0 72 23) 9 35-32 00 oder -32 10. Für allgemeine Fragen zu den Wahlen können sich die Bürger auch gerne an die Abteilung Gremien und Kommunales unter Telefon (0 72 23) 9 35-33 50 beziehungsweise -30 02 wenden.
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