Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Auch Stadt Bühl informiert zur Bundestagswahl – Gang ins Wahllokal empfohlen

Bühl, 16.01.2025, Bericht: Redaktion Auch das Rathaus Bühl informiert zur Bundestagswahl am 23. Februar und erklärt weshalb der Gang ins Wahllokal und nicht die Briefwahl zu empfehlen ist.
Auch das Baden-Badener Rathaus gab bereits Informationen zur Wahl des höchsten deutschen Parlaments.
Die Mitteilung aus dem Rathaus Bühl vom 15. Januar 2025 im Wortlaut:
Verkürzte Zeiten bei der Briefwahl und neue Wahllokale: Die vorgezogene Wahl des Deutschen Bundestags am Sonntag, 23. Februar, stellt auch die Bühler Stadtverwaltung vor Herausforderungen. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis Anfang Februar zugestellt. Den Bürgern wird empfohlen, in diesem Jahr verstärkt die Urnenwahl zu nutzen. Denn durch die kurzfristige Neuwahl ist der Zeitraum für den Versand der Briefwahlunterlagen stark verkürzt.
Wer dennoch Briefwahl machen möchte, kann die Unterlagen im Bürgerbüro im Rathaus II, Hauptstraße 41, beantragen (und auch gleich mitnehmen), schriftlich, zum Beispiel mit der Wahlbenachrichtigung per Post oder durch Einwurf in einen der Briefkästen der Rathäuser beziehungsweise der Ortsverwaltungen, oder in elektronischer Form über die städtische Webseite unter www.buehl.de/wahlen. Dort ist bis Dienstag, 18. Februar, 12.00 Uhr, ein Link zum Erfassungsformular für die Antragsdaten mit dem Muster einer Wahlbenachrichtigung eingestellt. Mit einem mobilen Gerät gelangt man über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ebenfalls auf dieses Erfassungsformular. Es wird darum gebeten, diesen Online‐Service zur Anforderung von Briefwahlunterlagen in Anspruch zu nehmen. Des Weiteren ist auch eine formlose Beantragung per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Angabe von Name, Adresse und Geburtsdatum möglich.
Für die 35 Wahlbezirke, darunter wieder zehn Briefwahlbezirke, wurden die Wahlhelfer bereits eingeteilt. Sie kommen aus den Reihen der städtischen Beschäftigten, der Stadt- und Ortschaftsräte sowie engagierter Bürger. Aufgrund der kurzfristigen Festlegung des Wahltermins können einige Hallen, in denen sich bisher Wahllokale befunden haben, nicht genutzt werden, da sie für Veranstaltungen bereits reserviert wurden.
Daher werden folgende Wahlbezirke verlegt: In Kappelwindeck: Die Wahlbezirke 8 und 9 von der Bachschloss-Halle ins Foyer der Bachschloss-Schule (Hauptschule), der Wahlbezirk 10 ins Foyer der Grundschule. In Balzhofen: Der Wahlbezirk 16 vom Haus Harmonie ins Vereinsheim, Bühlfeldstraße 4. In Neusatz: Der Wahlbezirk 20 von der Schlossberg-Halle in den Vereinsraum der Halle, der Wahlbezirk 21 von der Schlossberg-Halle in den Zwinger des Stadtgeschichtlichen Instituts in der Otto-Stemmler-Straße 6. In Vimbuch: Die Wahlbezirke 24 und 25 von der Tullahalle in die Tullaschule, die Anschrift Tullastraße 18 bleibt gleich. In Weitenung: Der Wahlbezirk 26 von der Rheintalhalle in den Raum Mattsee und der Wahlbezirk 27 in den Raum Kanada (beide Räume befinden sich in der Rheintalhalle). Lediglich die Wahllokale in Oberbruch und Oberweier sowie die beiden Wahllokale in Eisental sind nicht barrierefrei. Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Für allgemeine Fragen zur Bundestagswahl können sich die Bürger an die Abteilung Gremien und Kommunales unter Telefon (0 72 23) 9 35-33 50 beziehungsweise -30 02 wenden, spezielle Fragen zur Briefwahl beantwortet auch gerne das Bürgerbüro, Telefon (0 72 23) 9 35-32 00 oder -32 10. Weitere Informationen stehen auch unter www.buehl.de/wahlen.
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