Aus dem Rathaus Bühl

Bühl wählt neuen Oberbürgermeister – Wahlbenachrichtigungen bis Mitte Juni

Bühl wählt neuen Oberbürgermeister – Wahlbenachrichtigungen bis Mitte Juni
Foto: Archiv

Bühl, 16.05.2025, Bericht: Rathaus Rund 22.900 Wahlberechtigte sind am Sonntag, 6. Juli, in Bühl aufgerufen, zu entscheiden, wer die Geschicke der Stadt in den nächsten acht Jahren lenken soll. Eine eventuell notwendige Stichwahl um den Posten des Oberbürgermeisters würde am 20. Juli stattfinden.

Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 10. Juni, 18.00 Uhr. Bis spätestens 15. Juni erhalten die Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung. Auf dieser ist der Vermerk «rollstuhlgerecht» aufgedruckt, wenn das entsprechende Wahllokal so eingerichtet ist, dass insbesondere behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Außer den Wahllokalen in Moos, Oberbruch und Oberweier sind alle anderen Wahllokale barrierefrei.

Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, ihr Wahllokal aufzusuchen, können, sobald die Wahlbenachrichtigungen zugestellt sind, einen Wahlschein und gleichzeitig die Briefwahlunterlagen beantragen. Diese können im Bürgerbüro im Rathaus II, Hauptstraße 41, beantragt und mitgenommen sowie zur Wahl vor Ort verwendet werden.

 

Die Briefwahlunterlagen können auch schriftlich beantragt werden, zum Beispiel mit der Wahlbenachrichtigung per Post, durch Einwurf in einen der Briefkästen der Rathäuser beziehungsweise der Ortsverwaltungen, formlos per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Angabe von Name, Adresse und Geburtsdatum oder elektronisch unter www.buehl.de/wahlen. Dort ist ab der Zustellung der Wahlbenachrichtigung ein Link zum Erfassungsformular für die Antragsdaten mit dem Muster einer Wahlbenachrichtigung eingestellt. Mit einem mobilen Gerät gelangt man über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ebenfalls auf dieses Erfassungsformular. Dieser Link ist bis Mittwoch, 2. Juli, 12.00 Uhr, freigeschaltet – bis dahin können die Briefwahlunterlagen online beantragt werden.

Es steht jedem offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten die Betroffenen automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden über die Deutsche Post AG zugestellt.

Spezielle Fragen zur Briefwahl beantwortet gerne das Bürgerbüro, Telefon (0 72 23) 9 35-32 00 oder -32 10. Für allgemeine Fragen zu den Wahlen können sich die Bürger an die Abteilung Gremien und Kommunales, Telefon (0 72 23) 9 35-33 50 beziehungsweise -30 02, wenden.




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