Aus dem Rathaus Bühl

Bühler Rathaus erinnert an Silvester-Regeln – Ab 20 Uhr nicht mehr aus dem Haus – Maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten

Bühler Rathaus erinnert an Silvester-Regeln – Ab 20 Uhr nicht mehr aus dem Haus – Maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten
Foto: goodnews4-Archiv

Bühl, 30.12.2020, Bericht: Rathaus Im Rahmen der neuesten Corona-Verordnung wurden auch die Regeln für den Jahreswechsel festgelegt.

Demnach gilt auch in Bühl an Silvester folgendes: Kontaktbeschränkungen: Maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten (wobei Kinder unter 15 Jahren nicht mitgezählt werden) dürfen zusammen Silvester feiern. Die Ausgangsbeschränkung von 20.00 bis 05.00 Uhr gilt auch an Silvester. Feiern ist nur in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück erlaubt.

Das Zünden von Pyrotechnik im öffentlichen Raum ist generell untersagt. So will man die Notaufnahmen an Silvester nicht mit zusätzlichen Verletzten belasten. Das Bundesinnenministerium hat ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik erlassen. Daher ist der Erwerb von Feuerwerk und Böllern nicht möglich. Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren können unter Umständen durch falsche Lagerung beschädigt sein und sollten ebenfalls nicht gezündet werden, da dies mit einer erhöhten Verletzungsgefahr einhergeht.

Der Ausschank und Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist verboten. Verstöße gegen die geltenden Regeln können mit einer Ordnungswidrigkeit sanktioniert werden.


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