Aus dem Rathaus Bühl

Corona-Regeln in Bühl – „In extremen Hotspots sind aber Schließungen vorgesehen“ – OB Schnurr: „Kaufen oder bestellen Sie vor Ort“

Corona-Regeln in Bühl – „In extremen Hotspots sind aber Schließungen vorgesehen“ – OB Schnurr: „Kaufen oder bestellen Sie vor Ort“
Die Geschäfte in Bühl sind weiterhin geöffnet. Foto: Archiv

Bühl, 03.11.2020, Bericht: Rathaus Angesichts der bundesweit anschwellenden Corona-Infektionswelle haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder für den November neue Maßnahmen beschlossen, die für einen Rückgang der Neuinfektionen sorgen sollen.

Seit heute gilt deshalb:

Kontaktbeschränkungen: Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands erlaubt, in jedem Fall mit maximal zehn Personen. Diese Regelung gilt auch für den privaten Bereich.

Gastronomie: Gastronomiebetriebe bleiben für den restlichen Monat geschlossen, Speisen für den Verzehr zu Hause können abgeholt oder geliefert werden. Welche Gastronomen einen Liefer- und Bestell-Service anbieten, ist auf der städtischen Webseite unter www.buehl.de/heimatshopper aufgeführt. «Die Gastronomen brauchen jetzt unsere solidarische Unterstützung», betont Oberbürgermeister Hubert Schnurr. Der Name Heimat-Shopper ist dabei Programm: Denn auch der Einzelhandel braucht, gerade jetzt, die Kaufkraft der Bürger. «Kaufen oder bestellen Sie vor Ort – für unser Bühl», appelliert der OB.

Einzelhandel: Die Geschäfte sind weiterhin geöffnet. Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich aber nur ein Kunde aufhalten. Friseur-Besuche und medizinisch notwendige Behandlungen, etwa beim Physiotherapeuten, sind weiter möglich, nicht aber Besuche in Kosmetik- und Tattoostudios und Massagepraxen.

Schulen und Kitas: Auch die Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben offen. In extremen Hotspots sind aber Schließungen vorgesehen. Die Städtische Schule für Musik und darstellende Kunst Bühl kann ihren Unterricht wie gewohnt fortführen. Das Sekretariat ist nur telefonisch zu erreichen, Telefon (0 72 23) 9 35-4 16.

Freizeit und Kultur: Im Bürgerhaus Neuer Markt dürfen keine Kulturveranstaltungen stattfinden. Die Stadtverwaltung hat die Gemeinderatssitzungen am 11. und 25. November vom Friedrichsbau in das Bürgerhaus verlegt. Geschlossen sind auch das Stadtmuseum und das Schwarzwaldbad. In den Mehrgenerationenhäusern Kinder- und Familienzentrum (Kifaz) und Bürger- und Kommunikationszentrum (BuK) finden keine Veranstaltungen statt. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen auch nicht mehr trainieren oder gemeinsam proben. Auch Fitnessstudios sind geschlossen.

Mediathek: Die Mediathek bleibt geöffnet. Die Zahl der Kunden, die gleichzeitig in der Einrichtung sein dürfen, wird auf 20 reduziert. Außerdem steht nur noch ein PC-Arbeitsplatz zur Verfügung. Dieser muss auch weiterhin im Voraus per Telefon oder E-Mail gebucht werden und kann für ein Zeitfenster von 30 Minuten genutzt werden. Der Zutritt zur Mediathek wird ausschließlich mit Mund-Nasen-Schutz gewährt.

Städtische Veranstaltungen: Reichspogromnacht und Volkstrauertag können in der bisherigen Form nicht durchgeführt werden. Der für den 9. November geplante Jahrmarkt wird abgesagt. Seine nächste Bürgersprechstunde am 23. November wird Oberbürgermeister Hubert Schnurr telefonisch abhalten.

Fußgängerzone: Weiterhin gilt in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen wie Fußgängerzonen eine Maskenpflicht, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann. In Bühl gilt die Regelung vom Beginn der Schwanenstraße bis einschließlich zum Johannesplatz sowie für die Sonnengasse und den Kirch- und Marktplatz.

Rathäuser: Der persönliche Kundenverkehr wird auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt. Auch wenn die Rathäuser der Kernstadt und die Ortsverwaltungen geschlossen sind, sind die Verwaltungsmitarbeiter erreichbar. «Oft lassen sich die Angelegenheiten auch telefonisch oder per EMail regeln», empfiehlt Oberbürgermeister Hubert Schnurr, alternative Kontaktmöglichkeiten zu nutzen. Ist ein persönliches Erscheinen unumgänglich, ist eine Terminvereinbarung möglich. Auf der städtischen Webseite www.buehl.de sind die Ansprechpartner aufgelistet. Darüber hinaus sind die Fachbereiche auch über die Telefonzentrale (0 72 23) 9 35-0 erreichbar. Auf dem Internet-Auftritt der Stadt Bühl sind auch zahlreiche Online-Formulare eingestellt. Die Dienste des Bürgeramtes im Rathaus II stehen wie bisher zur Verfügung, wobei alle zeitlich nicht dringlichen Verwaltungsgänge auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden sollten.


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