Aus dem Rathaus Bühl

Feuerwerk in Weitenung – Ausschließlich durch ausgebildete Pyrotechniker gestattet

Bühl, 22.11.2025, Bericht: Rathaus Die Bühler Stadtverwaltung informiert, dass am Samstag, 22. November, gegen 21.30 Uhr in Weitenung ein Feuerwerk abgebrannt wird.

Das Rathaus weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Effekten in Bühl ausschließlich durch ausgebildete Pyrotechniker mit entsprechender Erlaubnis gestattet ist. Das eigenmächtige Abbrennen durch Privatpersonen ist nicht zulässig. Jedes angekündigte Feuerwerk wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden überprüft.




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