Aus dem Rathaus Bühl
In Bühl wird neuer Bürgermeister gewählt – Fünf Bewerber stehen zur Wahl
Bühl, 17.10.2023, Bericht: Rathaus Wer tritt die Nachfolge von Wolfgang Jokerst als Bühler Bürgermeister an? Diese Frage wird am Mittwoch, 25. Oktober, in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats im Bürgerhaus Neuer Markt beantwortet.
In seiner jüngsten nichtöffentlichen Sitzung am vergangenen Donnerstag hat das Gremium festgelegt, dass sich alle fünf Kandidaten, die ihre Bewerbung eingereicht haben, auch dem Rat vorstellen dürfen. Das sind Jonas Dietzel, Daniel Fritz, Jürgen Lauten, Martin Osieja und Frank Tschany.
Nachdem Weitenungs Ortsvorsteher Daniel Fritz, der Bühler Bürger Frank Tschany und Jürgen Lauten, Leiter des Hochbauamts in Gaggenau und ehemaliger Ortsvorsteher von Eisental, in dieser Reihenfolge im August ihre Bewerbungen abgegeben und zugleich auch öffentlich gemacht hatten, sind Martin Osieja – der Landesbeamte leitet seit 2016 das Straßenbauamt des Landkreises Rottweil – und Jonas Dietzel, Inhaber eines Architekturbüros in Sasbach, erst unlängst an die Öffentlichkeit gegangen. In der Sitzung am 25. Oktober hat jeder Bewerber zunächst 15 Minuten Zeit zur Verfügung, um sich unter Ausschluss der Mitbewerber vorzustellen – davon sollen zehn Minuten auf die Redezeit entfallen und fünf Minuten auf Fragen. Unmittelbar nach der Vorstellungsrunde wählen die Ratsmitglieder geheim, es sei denn, der Gemeinderat beschließt einstimmig das Gegenteil.
Auf dem Wahlzettel erscheinen die Namen der Bewerber in alphabetischer Reihenfolge. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Erreicht kein Bewerber eine solche Mehrheit, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt. Hier genügt die einfache Mehrheit. Ergibt die Stichwahl eine Stimmengleichheit, entscheidet das Los – die Ziehung würde ein zuvor festzulegendes Gemeinderatsmitglied übernehmen. Der Nachfolger von Wolfgang Jokerst, der zum Jahresende in den Ruhestand tritt, soll das Amt des Ersten, dann technischen Beigeordneten, zum 1. Januar übernehmen.
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