Aus dem Rathaus Bühl

Keine verbotenen Apfelbäume – Kostenloses Ernten in Weitenung

Bühl, 11.09.2021, Bericht: Redaktion Das ist ein guter Tipp für das Wochenende. In Weitenung dürfen die Bürger ab sofort städtische Obstbäume abernten, zeigt sich das Bühler Rathaus großzügig.

Mit blauen Bändern sind die Bäume mit dem kostenlosen Obst gekennzeichnet worden.

Die Mitteilung aus dem Bühler Rathaus im Wortlaut:

Auch in Weitenung gibt es nun mit Bändern gekennzeichnete Obstbäume, die von Bürgern abgeerntet werden dürfen. Auf Initiative von Ortschaftsrätin Nicole Burkart wurden diese Woche alle in Frage kommenden städtischen Obstbäume mit einem hellblauen Band markiert. Diese Bäume, in der überwiegenden Mehrzahl handelt es sich um Apfelbäume, können ab sofort abgeerntet werden – einfach und unkompliziert.

«Aktionen wie diese sorgen dafür, dass mehr Obstbäume abgeerntet werden und das Obst verwertet wird», freut sich Ortsvorsteher Daniel Fritz. Zuvor hatte bereits der Neusatzer Ortschaftsrat im Sommer die Initiative «Gelbes Band» zum Anlass genommen, Obstbäume, deren private Besitzer diese nicht selbst abernten, zu markieren, damit die Früchte von Bürgern ohne Rücksprache und für den eigenen Bedarf gepflückt werden können. In Weitenung tragen rund 80 Apfel- und Birnbäume zum Start der Aktion ein blaues Band. beim Sportplatz, südlich des Autobahnrastplatzes «Herzig Brücke», entlang des Feldwegs «Elzhofener Rott», beim Radweg Weitenung – Steinbach sowie in der Verlängerung der Yburgstraße ortsauswärts. Weitere Bäume erwiesen sich als nicht geeignet, etwa aufgrund deren Lage oder örtlicher Gegebenheiten.

 

Für Barbara Thévenot, Abteilungsleiterin Stadtentwicklung, ist es eine Art Probelauf: «Je nachdem, wie das Projekt aufgenommen wird, ist eine Ausweitung auf weitere Stadtteile in den nächsten Jahren denkbar.» Um den Erntenden die Suche zu erleichtern, werden die Standorte der «blauen Bänder» in einem Dokument auf der städtischen Homepage unter www.buehl.de/weitenung angezeigt. Ebenso kann man auch in der Ortsverwaltung einen Übersichtsplan erhalten.

An einige Verhaltensregeln ist das Ernten gekoppelt: Geerntet werden darf alles, was in Reichweite hängt. Das Klettern auf Bäume sowie das Stellen von Leitern ist nicht gestattet. Auch der Blick auf den Boden lohnt: Heruntergefallenes Obst darf gleichfalls gerne aufgesammelt werden. Barbara Thévenot bittet zudem um Vorsicht, insbesondere, dass keine Äste gebrochen oder abgeschnitten werden. Achtsamkeit sollte auch beim Betreten der Streuobstwiese hinsichtlich herumliegenden Ästen oder Bodenunebenheiten, die zu Stolperfallen werden können, bestehen: Jeder, der die Wiese betritt, tut dies auf eigene Gefahr. Insgesamt sind knapp 500 Obstbäume in Besitz der Stadt Bühl. Wobei hier die Obstbäume bei Schulen und Kindergärten, auf verpachteten Flächen und die 60 Zwetschgenbäume, für die Bürger eine Patenschaft übernommen haben, nicht berücksichtigt sind. Gewisse Obstbestände sind zdem fest vergeben. So sind zum Beispiel die Bäume der Streuobstallee im Waldhägenich für den städtischen Apfelsaft für Schulen und Kindergärten vorgesehen.


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