Aus dem Rathaus Bühl

Kloster für Flüchtlinge angemietet – Landkreis Rastatt und Bühl kooperieren

Kloster für Flüchtlinge angemietet – Landkreis Rastatt und Bühl kooperieren
Foto: goodnews4-Archiv

Bühl, 21.06.2022, Bericht: Rathaus Aufgrund der steigenden Zahl von Geflüchteten, die derzeit nach Deutschland, Baden-Württemberg und damit auch in den Landkreis Rastatt kommen, hat das Landratsamt Rastatt mit dem neuen Besitzer des Klosters Neusatzeck einen Mietvertrag des Mutterhauses zur Unterbringung von Geflüchteten abgeschlossen.

Da der Landkreis Rastatt nicht das komplette Gebäude benötigt und die Stadt Bühl ebenso Plätze zur Unterbringung von Geflüchteten in der folgenden Anschlussunterbringung benötigt, hat sich der Landkreis Rastatt mit der Stadt Bühl auf ein Gemeinschaftsmodell verständigt. Ein Teil des Gebäudes wird vom Landkreis Rastatt als vorläufige Unterbringung genutzt. Hier werden Geflüchtete bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens für maximal 24 Monate untergebracht. Danach erfolgt die sogenannte Anschlussunterbringung in den Kommunen. Der Landkreis verteilt die Geflüchteten nach einem bestimmten Schlüssel auf die Kommunen. Aus diesem Grund hat sich die Stadt Bühl entschlossen, einen Untermietvertrag mit dem Landkreis Rastatt abzuschließen, um einen weiteren Teil des Mutterhauses im Kloster Neusatzeck zur dauerhaften Unterbringung der Geflüchteten zu nutzen.


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