Aus dem Rathaus Bühl

Reinigungspflicht auch in Bühl – „Kehrwoche ist in Vergessenheit geraten“

Bühl, 28.12.2018, Bericht: Rathaus Den meisten Grundstückseigentümern und auch Mietern ist bewusst, dass sie bei Schnee oder Glatteis den Gehweg beziehungsweise den Streifen am Fahrbahnrand räumen und streuen müssen.

Bei vielen in Vergessenheit geraten ist die Verpflichtung, diese Bereiche das ganze Jahr über zu reinigen. Die «Kehrwoche» ist zwar in Vergessenheit geraten, die Verpflichtung Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub zu beseitigen besteht nach der «Satzung über Reinigungs-, Räum-und Streupflicht von Stra-ßenanliegern in Bühl», einsehbar unter www.buehl.de weiterhin.


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