Aus dem Rathaus Bühl

Resolution zur Situation des Einzelhandels in Bühl – „Gleiches Recht für Alle“ – „Beispiel mit dem Tübinger Modell“

Resolution zur Situation des Einzelhandels in Bühl – „Gleiches Recht für Alle“ – „Beispiel mit dem Tübinger Modell“
Foto: goodnews4-Archiv

Bühl, 26.03.2021, Bericht: Rathaus Der Gemeinderat hat am Mittwoch eine gemeinsame Resolution für eine schnelle und sichere Öffnungsstrategie zur Rettung des Bühler Einzelhandels verabschiedet.

Denn zahlreichen Einzelhandelsgeschäften mit speziellem Warensortiment droht aufgrund der bisherigen Schließungen und bei Fortdauer der wirtschaftlich mit deutlichen Einbußen verbundenen Öffnungsbeschränkungen ein erheblicher und mit zunehmender Dauer existenzbedrohender Schaden. «Auch wir befürchten, dass viele Geschäfte aufgeben müssen und es zu einer Verödung unserer Innenstadt kommt», heißt es in der Resolution. Es könne nicht sein, dass die großen Lebensmittelmärkte und Vollsortimenter mittlerweile uneingeschränkt alle Warengruppen verkaufen können, dem Einzelhandel diese Möglichkeit aber genommen wird. Es müsse «gleiches Recht für Alle» gelten.

Der Bühler Gemeinderat fordert unter anderem «Handel mit gleichen Regeln» und einheitliche, branchenunabhängige Kundenbegrenzungen von 15 Quadratmeter Verkaufsfläche je Person. Abschließend heißt es: «Wir fordern vom Land vorgegebene regionale Öffnungsstrategien und Rege-lungen, die durch die Landratsämter in Abstimmung mit den einzelnen Kommunen vor Ort umgesetzt werden.»

Die Resolution hat die Stadt Bühl an den Ministerpräsidenten, das baden-württembergische Wirtschaftsministerium, an die mittelbadischen Bundestags- und Landtagsabgeordneten sowie an das Landratsamt versendet.

Resolution für eine schnelle und sichere Öffnungsstrategie zur Rettung unseres Bühler Einzelhandels

Nach der dramatischen Erhöhung der Inzidenzwerte in den vergangenen Wochen im Landkreis Rastatt war die Rückkehr zu einem erneuten Shutdown für den Einzelhandel zu erwarten. Zahlreichen Einzelhandelsgeschäften mit speziellem Warensortiment droht nun aufgrund der bisherigen Schließungen und bei Fortdauer der wirtschaftlich mit deutlichen Einbußen verbundenen Öffnungsbeschränkungen ein erheblicher und mit zunehmender Dauer existenzbedrohender Schaden.

 

Vorübergehend war mit «Call & Meet» ein Einkauf zumindest eingeschränkt möglich, was zu bescheidenen Umsätzen führte. Ein Bühler Einzelhändler hat von einem zarten Pflänzchen gesprochen, das sich langsam wieder entwickelt hatte. Nach dem erneuten Zurückfahren auf «Click & Collect» muss man nun eine Katastrophe befürchten, macht Sebastian Böckeler, der Vorsitzende der Innenstadtgemeinschaft der Bühler Einzelhändler (Bühl in Aktion e.V.) deutlich: «Viele Kolleginnen und Kollegen werden diesen dritten Shutdown nicht überleben.»

Auch wir befürchten, dass viele Geschäfte aufgeben müssen und es zu einer Verödung unserer Innenstadt kommt.

Es kann doch nicht sein, dass die großen Lebensmittelmärkte und Vollsortimenter mittlerweile uneingeschränkt alle Warengruppen verkaufen können, dem Einzelhandel diese Möglichkeit aber genommen wird. Dies führt zu einer Wettbewerbsverzerrung! Es muss «gleiches Recht für Alle» gelten!

Die Einzelhändler haben mehr als einmal nachgewiesen, dass sie mit einem guten und effizienten Hygienekonzept nicht für den Anstieg von Inzidenzwerten verantwortlich sind. Im Gegenteil: Eine Öffnung würde zu einer Entspannung des Einkaufsgeschehens und zur Reduzierung von Kundenansammlungen führen. Wir fordern «Handel mit gleichen Regeln» und einheitliche, branchenunabhängige Kundenbegrenzungen von 15 Quadratmeter Verkaufsfläche je Person. Dieses Modell sollte auch bei höheren Inzidenzahlen angewandt werden, da es infektionsschutzrechtlich unbedenklich ist.

Der Bühler Einzelhandel kann durch ein gutes und effizientes Hygienekonzept, durch die neue Teststrategie der Stadt Bühl mit tagesaktuellen Schnelltests sowie durch Einlasskontrollen einen sicheren Einkauf garantieren – und dies genau so sicher wie in den großen Einkaufsmärkten!

Wir fordern die Landesregierung in Baden-Württemberg deshalb auf, mit der Teststrategie wie zum Beispiel mit dem Tübinger Modell eine Öffnungsstrategie für den Einzelhandel zu verbinden.

Wir fordern vom Land vorgegebene regionale Öffnungsstrategien und Regelungen, die durch die Landratsämter in Abstimmung mit den einzelnen Kommunen vor Ort umgesetzt werden.

Wir fordern alle Bundestags- und Landtagsabgeordneten auf, sich in diesem Sinne aktiv für den Einzelhandel und für unsere Innenstädte einzusetzen. Dies gilt auch für alle anderen von den Lockdown-Regelungen betroffenen Berufsgruppen.

Der Gemeinderat der Stadt Bühl


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.