Aus dem Rathaus Bühl

Ungewöhnliche Nachricht aus dem Rathaus Bühl – Stadt setzt Stadtjäger ein

Bühl, 12.02.2026, Bericht: Redaktion Es ist eine ungewöhnliche Nachricht, die das Rathaus in Bühl gestern verbreitete. Die Stadt Bühl setzt neuerdings Stadtjäger ein.

Bei Problemen mit Wildtieren innerhalb der bebauten Gebiete und befriedeten Bezirke – Flächen, auf denen die reguläre Jagd nicht ausgeübt werden darf – sind sie Ansprechpartner für Bürger, inklusive aller Ortsteile. Für die Jagdbezirke sind weiterhin die jeweiligen Jagdpächter zuständig.

Die Aufgaben der Stadtjäger umfassen nach Angaben des Rathauses insbesondere die Beratung und Prävention sowie – als letztes Mittel – die Gefahrenabwehr. Sie sind speziell für das Wildtiermanagement in urbanen Gebieten ausgebildet und können Abhilfe schaffen durch Beratung zu präventiven Maßnahmen und bei der Schadensabwehr, Vergrämung von Wildtieren sowie Bejagung von verletzten, kranken oder seuchenverdächtigen Wildtieren. Die Jagd darf dabei nur ausgeübt werden, wenn präventive Maßnahmen keinen Erfolg versprechen oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Stadtjäger dürfen nur im Zusammenhang mit bejagbaren Wildtieren wie Steinmarder, Fuchs, Dachs, Waschbär oder Iltis tätig werden. Eine Liste lässt sich dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG – Anlage zu §7) entnehmen.

 

Die Stadtjäger sind selbstständig tätig und können direkt von den Grundstückseigentümern beauftragt werden, die auch die Kosten für den Einsatz tragen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Stadtjäger. Die Kontaktdaten der Stadtjäger lauten: Siegfried Adolf, Telefon 01 74 9 74 76 73; Malus Nold, Telefon 01 52 26 01 81 26; Lothar Loris, Telefon 01 57 59 60 45 78. Per E-Mail sind die Stadtjäger an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erreichen.




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