Aus dem Rathaus Bühl

Vergiftungen von Greifvögeln in Bühl – Totfunde bei der Polizei melden

Bühl, 23.11.2023, Bericht: Redaktion Viele Greifvögel in Deutschland und Baden-Württemberg sind in ihrem Bestand bedroht, weshalb alle Arten streng geschützt sind. Dennoch kommt es immer wieder zu illegalen Verfolgungen, etwa durch Vergiftung über einen Köder.

Auch auf der Gemarkung Bühl sind Fälle von Greifvogelvergiftungen bekannt, weshalb die Stadt an die Bürger appelliert, Totfunde von Greifvögeln zu melden.

Bei der Verfolgung von Greifvögeln handelt es sich um eine Straftat, die nach der Strafprozessordnung Paragraf 136 verpflichtend verfolgt werden muss. Das Erkennen von Vergiftungen sowie die strafrechtliche Verfolgung sind die größten Herausforderungen bei der Bekämpfung. Da die Wirkstoffe meist sehr schnell wirken, sind bei tot aufgefundenen Vögeln häufig Merkmale erkennbar, die auf eine Vergiftung hinweisen können. Dazu zählen Verkrampfungen der Beine, Nahrungsreste im Schnabel oder eine Blaufärbung der Schnabelschleimhaut, mehrere Totfunde in näherer Umgebung sowie Köder- oder Lebensmittelreste mit auffälligen Verfärbungen oder scharfem Geruch in der Nähe des Fundes.

 

Im Verdachtsfall sollten tote Greifvögel mit Vergiftungserscheinungen fotografiert und unverzüglich der Polizei mit einer Schilderung des Sachverhalts gemeldet werden. Sie können auch kostenlos an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg geschickt und dort toxikologisch untersucht werden. Nur durch konkrete Hinweise kann der Täter schnell ermittelt werden. Verletzte Greifvögel sollten umgehend in eine Wildvogelauffangstation gebracht werden, zum Beispiel nach Karlsdorf-Neuthard.

Weitere Unterstützung zum Thema Greifvogelvergiftung gibt der NABU auf seiner Homepage. Der Verein führt eine Liste zu Vergiftungsopfern und bringt jeden Fall zur Anzeige.




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