Aus dem Rathaus Baden-Baden
Der grüne Minister und der grüne Bürgermeister aus Baden-Baden – Roland Kaiser leitete Sozialausschuss des Städtetags
Baden-Baden, 29.10.2024, Bericht: Redaktion In einer etwas kryptischen Mitteilung informiert das Baden-Badener Rathaus über eine Sitzung zum Bundesteilhabegesetz, BTHG, und den «Abschluss einer 2. Ergänzungsvereinbarung zur Finanzvereinbarung vom Januar 2020».
Bei der vom Baden-Badener Bürgermeister Roland Kaiser, Grüne geleiteten Sitzung Sozialausschuss des Städtetags Baden-Württemberg am Donnerstag ging es um die Verteilung von Geld zwischen Bund, Land und Kommunen. Was es mit dem Bundesteilhabegesetzt auf sich hat, ist hier zu erfahren: sozialministerium.baden-wuerttemberg.de
Die Mitteilung aus dem Rathaus Baden-Baden vom 28. Oktober 2024 im Wortlaut:
Der Sozialausschuss des Städtetags Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag unter dem Vorsitz des Baden-Badener Bürgermeister Roland Kaiser die Verständigung mit dem Land zur Nachweisführung der BTHG-bedingten Mehrkosten einstimmig begrüßt und eine Vertragsunterzeichnung, die in der 2. Ergänzungsvereinbarung zur Finanzvereinbarung BTHG vom Januar 2020 geregelt werden soll, empfohlen.
Nach mehrmonatiger Prüfungszeit unter Beteiligung des Finanzministeriums und des Landesrechnungshofes hat das Sozialministerium die Berechnungsgrundlage für den in der Finanzvereinbarung BTHG aus dem Jahr 2020 angelegten Nachweis der Kosten der Sozialen Teilhabe im Grundsatz anerkannt und in den letzten Tagen weitergehende Verhandlungen mit den Kommunalen Landesverbänden geführt, die nun vor dem Abschluss stehen. Demnach werden sich künftig dreistellige Millionenbeträge an landesweiter Erstattung alleine für die Soziale Teilhabe für die Stadt- und Landkreise ergeben.
Die Vereinbarung wird im gemeinsamen Interesse auf Zeit geschlossen. Damit soll den vorhandenen strukturbedingten Unschärfen innerhalb der BTHG-Umsetzung des weiterhin dynamischen Prozesses Rechnung getragen werden. Das reguläre Ende dieser Vereinbarung ist am 31. Dezember 2029 vorgesehen, sofern ein alternatives Nachweisverfahren im Sinne der Finanzvereinbarung BTHG geeint werden kann. Dabei sind sich die Partner dieser Vereinbarung einig, dass diese spätestens auf Basis der Daten der Jahre 2027 und 2028 prüfen, ob und wie eine Anschlusslösung mit möglichst wenig administrativem Aufwand in der Anwendung bei einer dennoch belastbaren Datengrundlage für einen sachgerechten und auskömmlichen, nach Möglichkeit pauschalen, Mehraufwandsausgleich gefunden werden kann.
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