Aus dem Landratsamt Ortenaukreis

Geflügelpest im Ortenaukreis – Erster Nachweis bei verendeter Möwe

Offenburg, 25.02.2023, Bericht: Redaktion Bei einer in Rheinau-Diersheim aufgefundenen und verendeten Möwe hat sich der Verdacht auf die Aviäre Influenza bestätigt, wie das Amt für Veterinärwesen des Ortenaukreises mitteilt.

«Die in der Region bereits verbreitete Tierseuche hat den Ortenaukreis erreicht», wird Amtsleiter Jan Loewer in einer Mitteilung aus dem Landratsamt Ortenaukreis zitiert. In Deutschland seien seit Beginn des Jahres bis zum 6. Februar bereits 103 Fälle bei Wildvögeln gemeldet worden, elf davon in Baden-Württemberg. Das Friedrich-Loeffler-Institut, FLI, stufe das Eintragsrisiko in Geflügelhaltungen weiterhin bundesweit als «hoch» ein.

Der nun positive Möwenfund sei in der aktuellen Saison im Ortenaukreis der erste Nachweis der Geflügelpest beim Wildvogel. «Um das Hausgeflügel vor einem Eintrag der Geflügelpest zu schützen, wird in Teilen des Landkreises risikoorientiert nun eine vorbeugende Aufstallungspflicht angeordnet», so Jan Loewer weiter. In diesen Gemeinden haben alle Geflügelhalter ihre Vögel in geschlossenen Ställen oder Volieren unterzubringen, die nach oben gegen hereinfallenden Vogelkot und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln geschützt sind. Die Maschen der Netze oder Gitter dürfen nicht breiter als 2,5 Zentimeter sein. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen mit Vögeln sind in diesem Gebiet in geschlossenen Räumlichkeiten durchzuführen.

 

Die zugehörige Allgemeinverfügung mit einer Auflistung der Betroffenen Gemeinden ist auf der Webseite des Ortenaukreises unter www.ortenaukreis.de/Bekanntmachungen einzusehen.


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