Aus dem Rathaus Baden-Baden

Geld aus Stuttgart winkt für Rebland und Ebersteinburg – „Stärkung der Ortskerne“

Geld aus Stuttgart winkt für Rebland und Ebersteinburg – „Stärkung der Ortskerne“
Foto: Archiv

Baden-Baden, 31.05.2023, Bericht: Rathaus Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, ELR, hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen.

Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.

Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum, ELR, ist es, in ländlich geprägten Dörfern und Gemeinden die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Privatpersonen, Vereine, Unternehmen aus Ebersteinburg und dem Baden-Badener Rebland haben die Möglichkeit, eine Förderung für ihre Projekte zum Programmjahr 2024 zu beantragen, auch die Stadt Baden-Baden selbst kann für die beiden Stadtteile Anträge stellen.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?

Im Förderschwerpunkt Wohnen/ Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Beseitigung von Leerständen, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen); innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken, Aufstockungen); Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 Prozent mit jeweils einer Höchstgrenze, die mit der neuen Programmausschreibung 2024 noch veröffentlicht wird.

 

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Versorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen im Bereich Grundversorgung und lokaler Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 Prozent gefördert werden.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus können Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, mit bis zu 10 bis 20 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt werden.

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2-bindende Baustoffe im Tragwerk wie beispielsweise Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von 5 Prozent-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Gefördert werden Projekte in den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren, sofern diese mit dem Ortskern zusammengewachsen sind. Für das Programmjahr 2024 wird die Förderung für Wohnen weiter ausgeweitet. Es können nun auch Baugebiete der 70er-Jahre gefördert werden, wenn diese mit dem Ortskern zusammengewachsen oder an ein Baugebiet der 60er-Jahre, welches mit dem Ortskern verwachsen ist, anschließen.

Um das ELR in Richtung Klimaschutz weiter zu optimieren, werden außer im Förderschwerpunkt Grundversorgung alle Neubauten nur noch bei einem überwiegenden Einsatz von CO2-speichernden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion förderfähig.

Eine ELR-Förderung ist nicht möglich, wenn für das Vorhaben andere Fördermittel des Landes Baden-Württemberg beantragt wurden, eine Kombination mit anderen Förderprogrammen muss abgeklärt werden. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2024 umgesetzt und davor nicht begonnen worden sind. Wir weisen darauf hin, dass die Projekte bei Antragstellung mindestens den Stand der positiv beschiedenen Bauvoranfrage erreicht haben müssen und es keine Garantie auf Förderung gibt.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich über die Stadt Baden-Baden gestellt werden. Da es jedes Jahr neue Formulare gibt, sind immer die aktuellen zu verwenden. Interessierte wenden sich hierfür an die unten genannten Ansprechpersonen wenden.

Das zuständige Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg entscheidet bis Frühjahr 2024 über die Aufnahme in das ELR. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 31. August 2023 bei der Stadt Baden-Baden bei Rolf Basse oder den Ortsverwaltungen in Ebersteinburg bzw. im Rebland abgeben werden.

Wer ein Projekt plant, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, wendet sich an folgende Ansprechpersonen, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen: Stefanie Ganter, beratende Planerin von Schöffler.stadtplaner.architekten, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Telefon 0721 83103-20 oder an Rolf Basse, Fachbereich Planen und Bauen, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Telefon 07221 93-2564 sowie an Ulrich Hildner, Ortsvorsteher Rebland, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel: 07221 93-1261 oder an Josef Benz, Ortsvorsteher Ebersteinburg, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Telefon 07221 93-2510.

Die neue Programmausschreibung für das aktuelle Förderjahr 2024 mit den aktuellen Antragsformularen findet sich ab zirka Mitte Juni 2023 im Internet unter rp.baden-wuerttemberg.de. Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden sich unter: mlr.baden-wuerttemberg.de




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