Aus dem Landratsamt Rastatt

Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt verlängert Allgemeinverfügungen für Landkreis Rastatt und Baden-Baden – Ausgangssperren und Maskenpflicht

Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt verlängert Allgemeinverfügungen für Landkreis Rastatt und Baden-Baden – Ausgangssperren und Maskenpflicht
Die Maskenpflicht in der Baden-Badener Innenstadt bleibt zunächst bis zum 2. Mai 2021 bestehen.

Rastatt, 16.04.2021, Bericht: lra Das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt hat die derzeit gültigen Allgemeinverfügungen für die Städte Rastatt und Baden-Baden so-wie den Landkreis Rastatt verlängert.

Betroffen davon sind die Ausgangssperren im Landkreis Rastatt und in Baden-Baden, die Maskenpflicht in den Innenstädten von Rastatt und Baden-Baden sowie in der Lichtentaler Allee und an der Rheinpromenade Plittersdorf sowie die Maskenpflicht für Erziehungspersonal in den Kindertagesstätten in Rastatt und Baden-Baden. Die ursprünglichen Verfügungen laufen an diesem Wochenen-de vom 17. und 18. April 2021 aus. Die Verlängerungen gelten für die Stadt Rastatt bis 16. Mai 2021, für die Gemeinden des Landkreises Rastatt und die Stadt Baden-Baden bis 2. Mai 2021. Die für die Stadt Gaggenau erlassene Maskenpflicht in Teilen der In-nenstadt gilt ohnehin bis zum 9. Mai 2021.

Bei der Maskenpflicht für das Erziehungspersonal in Kindertagesstätten wird neu geregelt, dass im Außenbereich keine Maske getragen werden muss, sofern ein Abstand von 1,50 Meter zu den Kindern eingehalten werden kann.


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