Aus dem Rathaus Baden-Baden

Großer Radau in der Kurstadt – Laubbläser und Laubsammler nicht immer erlaubt

Großer Radau in der Kurstadt – Laubbläser und Laubsammler nicht immer erlaubt
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 07.10.2021, Bericht: Rathaus Längst ist Herbst und die Blätter fallen. Jetzt beginnt die Zeit der nicht gerade leise arbeitenden motorisierten Laubsammler und Laubbläser, deren Einsatz auch zum Ärgernis werden kann.

Beim städtischen Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz gehen zu dieser Jahreszeit immer wieder Beschwerden über den Einsatz von motorbetriebenen Laubbläsern und Laubsammlern ein.

Der Betrieb dieser Geräte ist in Wohngebieten, dazu zählen auch Bereiche, die der Erholung dienen, wie Kur- und Klinikbetriebe und das Umfeld von Hotels, nur an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr erlaubt.


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