Aus der Staatsanwaltschaft Baden-Baden

Junge Rauschgifthändler in Rastatt vor Gericht

Junge Rauschgifthändler in Rastatt vor Gericht
Foto: goodnews4-Archiv

Rastatt, 18.05.2019, Bericht: Staatsanwaltschaft Zwei jetzt 21-jährige deutsche Staatsangehörige aus dem südlichen Landkreis Rastatt müssen sich am 23. Mai 2019 um 09:30 Uhr vor dem Jugendschöffengericht Rastatt wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Erwerbs von Betäubungsmitteln in zahlreichen Fällen verantworten.

Die beiden Männer waren Mitte April 2018 einer Streife des Polizeireviers Bühl in Lichtenau aufgefallen und kontrolliert worden. Sie führen circa 63 Gramm Cannabis mit sich. Ihre Erwartung, nach der Kontrolle gleich weiterfahren zu können, erfüllte sich nicht. Nachdem sie vorläufig festgenommen wurden und nicht nur eine Nacht in der Gewahrsamszelle, sondern ein längerer Aufenthalt in Untersuchungshaft im Raum stand, entschlossen beide Angeklagten sich, Angaben zu machen. Sie benannten den Lieferanten des Rauschgifts, bei dem sie sich am gleichen Abend mit Cannabis versorgt hatten.

Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden ordnete noch in der Nacht die Durchsuchung der Wohnung dieses Lieferanten an, bei dem die Polizeibeamten weitere 163 Gramm Cannabis beschlagnahmen konnten. Die Auswertung der Mobiltelefone und weitere Angaben der Angeklagten führten dann zu zahlreichen weiteren Rauschgiftgeschäften der Angeklagten, die ebenfalls Gegenstand der Anklage sind.


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