Aus dem Rathaus Gernsbach

Kampf gegen illegale Müllentsorgung auch in Gernsbach – Neues Phänomen: Hausmüllentsorgung auf öffentlichen Plätzen

Kampf gegen illegale Müllentsorgung auch in Gernsbach – Neues Phänomen: Hausmüllentsorgung auf öffentlichen Plätzen
Entsorgung von Hausmüll am Skaterplatz. Foto: Simone Schneider

Gernsbach, 07.10.2021, Bericht: Rathaus Immer wieder erhalte das städtische Ordnungsamt Meldungen über illegale Müllablagerungen im Wald oder an Parkplätzen, beschreibt das Rathaus in Gernsbach ein zunehmendes Problem.

In letzter Zeit häuften sich zudem die Fälle der Hausmüllentsorgung auf öffentlichen Plätzen. So mussten Bauhofmitarbeiter in den vergangenen Wochen viele mit Hausmüll gefüllte Tüten oder Sperrmüll entsorgen, die in oder an öffentlichen Abfallbehältern oder an Straßenrändern entsorgt wurden.

Nach der Polizeiverordnung der Stadt Gernsbach handelt es sich bei der Ablagerung oder Entsorgung von Gegenständen in öffentlichen Straßen und Anlagen um eine Ordnungswidrigkeit, die nach den Vorschriften des OWiG, Ordnungswidrigkeitengesetz, beziehungsweise der städtischen Polizeiverordnung mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro beziehungsweise bis zu 5.000 Euro geahndet werden können.

Die Stadt Gernsbach bittet Bürgerinnen und Bürger darum, Beobachtungen illegaler Müllentsorgungen dem städtischen Ordnungsamt unter Telefon 644-48 zu melden.

Für die Abfallentsorgung ist in Gernsbach der Landkreis Rastatt zuständig. Für alle Abfuhrbezirke erscheinen jährlich Abfallkalender, die im Rathaus im Eingangsbereich ausliegen. Diese können auch auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs unter: www.awb-landkreis-rastatt.de heruntergeladen werden.


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