Aus dem Rathaus Baden-Baden
Lärm macht krank – Laubbläser und Laubsammler in Baden-Baden nicht immer erlaubt
Baden-Baden, 12.10.2024, Bericht: Rathaus Da bei der städtischen Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz aktuell vermehrt Beschwerden eingehen über die nicht gerade leise arbeitenden motorisierten Laubsammler und Laubbläser, informiert die Stadtverwaltung an dieser Stelle über die geltenden Vorschriften.
So ist der Betrieb dieser Geräte in Wohngebieten, dazu zählen auch Bereiche, die der Erholung dienen, wie Kur- und Klinikbetriebe und das Umfeld von Hotels, nur an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr erlaubt. Generell, so die Stadtpressestelle, sollten die Bürger Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen.
Für weitere Fragen zum Thema steht die städtische Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz unter der Rufnummer 07221/93-1501 zur Verfügung.
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