Aus dem Rathaus Baden-Baden

Mehr Geld für einkommensschwächere Menschen seit 1. August – Für Mittagessen Ballett- und Fußballschuhe

Mehr Geld für einkommensschwächere Menschen seit 1. August – Für Mittagessen Ballett- und Fußballschuhe
Der Fachbereich „Bildung und Soziales“ der Stadtverwaltung Baden-Baden ist im Gewerbepark Cité 1 zu finden.

Baden-Baden, 08.08.2019, Bericht: Rathaus Bald sind die Sommerferien wieder vorbei, und so manche Familienkasse wird durch zusätzliche Ausgaben im Zusammenhang mit dem beginnenden Schuljahr arg strapaziert.

Positive Entspannung könnten die Leistungen aus dem Bundespaket für «Bildung und Teilhabe» bringen, die zunehmend nachgefragt werden und die seit dem 1. August deutlich aufgebessert wurden. Anspruch auf diese Leistungen besteht für Kinder und Jugendliche nach dem Sozialgesetzbuch II (Bezug von Arbeitslosengeld II), dem Sozialgesetzbuch XII (Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt), dem Asylbewerberleistungsgesetz oder mit Anspruch auf Kinderzuschlag beziehungsweise Wohngeld. Eine Antragsstellung ist kurzfristig im städtischen Fachbereich Bildung und Soziales der Stadtverwaltung Baden-Baden möglich.

Hilfen gibt es beispielsweise gleich zum Start des Schuljahres. Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf gibt es im ersten Schulhalbjahr 100 Euro sowie zum Start des zweiten Schulhalbjahres 50 Euro. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II werden diese Leistungen direkt vom Jobcenter ausbezahlt. Alle anderen Leistungsberechtigten müssen einen gesonderten Antrag bei der Stadtverwaltung stellen. Weitere Leistungen kann es für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten geben sowie für Schülerbeförderung, wenn diese über eine bestimmte Mindestentfernung zur Schule hinausgeht oder der Schulweg besondere Schwierigkeiten oder Gefahren mit sich bringt. Bei der Schülerbeförderung entfällt zukünftig der monatliche Eigenanteil in Höhe von 5 Euro. Auch für Nachhilfe ist eine schnellere finanzielle Unterstützung vorgesehen: Neu ist, dass eine Versetzungsgefährdung nicht mehr das ausschlaggebende Kriterium für die Übernahme von Nachhilfekosten ist. Zukünftig erhalten Schüler bereits Nachhilfe, wenn die Notwendigkeit der Lernförderung von der Schule bestätigt wird.

Weiter können Kosten für die Teilnahme am gemeinschaftlichen schulischen Mittagessen geltend gemacht werden. Der bisher erhobene Eigenanteil von einem Euro pro Mittagessen entfällt ebenfalls. Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben sind bis zu 180 Euro pro Jahr, vormals 120 Euro, vorgesehen. Diese können für Beiträge an Sport-, Musik- oder kulturelle Vereine eingesetzt werden. Ebenso können kleinere (Wochenend-)Fahrten oder Freizeiten mit einem Verein oder notwendige Ausrüstungsgegenstände bezuschusst werden. Dies gilt zum Beispiel für Fußball- oder Ballettschuhe oder die Leihgebühr von Instrumenten im Musikverein.

Ausführliche Auskünfte zu Antragsberechtigung und Antragstellung, zu den Bewilligungszeiträumen oder zu den einzelnen Leistungen gibt es beim Fachbereich «Bildung und Soziales» der Stadtverwaltung Baden-Baden, im Gewerbepark Cité 1 oder unter der Telefonnummer 07221/93-14775. Im Bedarfsfall kann dort auch ein entsprechender Antrag, den man von der Homepage der Stadtverwaltung herunterladen kann, gestellt werden.


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