Öffentliche Bekanntmachung

OB Mergen und Landrat Bäuerle unterschreiben Vereinbarung – Zusammenlegung der Aufgaben

Baden-Baden, 27.02.2019, Bericht: Redaktion Der Landkreis Rastatt und die Stadt Baden-Baden ändern ihre öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenlegung der Aufgaben nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Eine entsprechende Vereinbarung haben OB Mergen und der Rastatter Landrat Bäuerle unterschrieben.

Sie öffentliche Bekanntmachung aus dem Rathaus Baden-Baden im Wortlaut:

Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
zwischen
dem Landkreis Rastatt, vertreten durch den Landrat,
Herrn Jürgen Bäuerle
und
der Stadt Baden-Baden, vertreten durch die Oberbürgermeisterin
Frau Margret Mergen
über die Zusammenlegung der Aufgaben nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) / Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Vorbemerkungen

Der Landkreis Rastatt und die Stadt Baden-Baden ändern ihre öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenlegung der Aufgaben nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) / Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) vom 26. Juni 1998 wie folgt:

§1 Änderung

Die jährliche Fallzahl von 390 Anträgen je Vollstelle für die Berechnungsgrundlage in § 4 Absatz 1 Satz 2 wird auf 320 Anträge herabgesetzt. § 4 Absatz 1 Satz 2 lautet nun wie folgt:

«Als Berechnungsgrundlage wird eine Fallzahl von jährlich 320 Anträgen je Vollstelle vereinbart.»

§ 2 Inkrafttreten der Änderung

Diese Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung tritt zum 1. März 2019 in Kraft.

Rastatt, den 05.02.2019 Baden-Baden, den 21.02.2019

Jürgen Bäuerle
Landkreis Rastatt Stadt Baden-Baden

Margret Mergen
Landrat Oberbürgermeisterin


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