Aus dem Rathaus Rastatt

Rastatt erlaubt Zelte und Heizstrahler – Gastronomiebetriebe „bestmöglich in diesen Krisenzeiten unterstützen“

Rastatt, 21.10.2020, Bericht: Rathaus Die lang andauernde Corona-Pandemie ist gerade für die Gastronomie mit großen finanziellen Einbußen und logistischen Herausforderungen verbunden.

Um Rastatts Gaststätten, Restaurants und Cafés bestmöglich in diesen Krisenzeiten zu unterstützen und auch im Winter eine erweiterte Außenbewirtung auf öffentlichen Flächen zu ermöglichen, genehmigt die Stadt ab sofort auf Antrag das Aufstellen von Zelten sowie Heizöfen und -pilzen. Über die Möglichkeiten einer Wintergastronomie hatten sich im Vorfeld der städtische Wirtschaftsförderer Torsten von Appen und der erste Vorsitzende der Kreisstelle Rastatt des Hotel- und Gaststättenverbands, Frank Hildenbrand, verständigt.

Gastronomiebetriebe, die eine Winter-Außenbewirtung mit Zelten planen, sollten sich mit dem Kundenbereich Ordnungsangelegenheiten in Verbindung setzen: E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Im Einzelfall besprochen werden müssen die Größe der Zelte (maximal 70 Quadratmeter sind möglich), die Möblierung sowie technische und sicherheitsrelevante Fragen. Der formlose Antrag und die Sondernutzungserlaubnisse sind bis Ende 2020 gebührenfrei, wie vom Gemeinderat am 29. Juni beschlossen. Eine Verlängerung der Regelung ist seitens der Stadt geplant.


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